Bayern Wahl 2018 - Fragen & Antworten

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Antwort von Horst Arnold
SPD
• 24.09.2018

(...) Eine unmittelbare Einflussnahme der Parteien auf die Gestaltung des Programms ist durch Art. 5 GG (Rundfunkfreiheit) verfassungsrechtlich nicht zulässig und wäre fatal, da wir unabhängiges Fernsehen und freie Berichterstattung brauchen. (...)

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