Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für Erleichterungen bei der Belegpflicht einsetzen soll. Die aktuelle Gesetzesänderung nehme zu große bürokratische Auswüchse für den bayrischen Mittelstand an. Daher sollen die zuständigen Steuerbehörden ihre Möglichkeiten nutzen und aus Zumutbarkeitsgründen eine Befreiung von der Belegpflicht für kleine und mittelständische Unternehmen erteilen. Der Antrag kritisiert die erheblich gesteigerte Anzahl von Belegen, die größtenteils nicht von den Kunden mitgenommen werde und somit direkt im Geschäft entsorgt werden müsse.
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 gab es massive Kritik an der Gesetzesänderung, besonders aus dem Einzelhandel, die eigentlich Steuerbetrug vermeiden soll. Ziel der Vorschrift war es, "für jeden Kunden transparent [zu machen], ob ein Geschäft seine Einnahmen ordentlich verbucht oder an dem Fiskus vorbei kassiert." (Quelle: heise.de) Das Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz "Kassengesetz", war bereits 2016 verabschiedet worden, weshalb die Regierung die Kritik unter dem Hinweis auf die ausreichende Vorbereitungszeit zurückwies.
Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler stimmten für den Entwurf, somit wurde das Gesetz angenommen. Die Grüne- und die AfD-Fraktion stimmten gegen den Antrag während die Fraktionen der SPD und FDP sich ihrer Stimmen enthielten.