Laut der Staatsregierung erfährt Bayern einen starken Artenverlust verschiedenster Gruppen von Fauna und Flora. Nachgewiesen sei vor allem der drastische Rückgang der Vielfalt bei Insekten, vor allem Bienen und Schmetterlingen, den Amphibie, Reptilien, Fischen, Vögeln und Wildkräutern. Als Ursache siehe man hier speziell den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie auch die strukturelle Verarmung der Landwirtschaft. Durch die Gesetzänderung soll die ökologische Landwirtschaft stärker ausgebaut werden, der Einsatz von Pestiziden verringert werden, Streuobstwiesen ab 2.500 m² als Biotop gesetzlich geschützt werden und die Entstehung von Blühwiesen unterstützt werden.
Hintergrund der Gesetzänderung sei das Volksbegehren gewesen, welches das erfolgreichste in der Geschichte Bayerns sei. Hätte man dieses abgelehnt, dann wäre es zu einem Volksentscheid gekommen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 167 Stimmen angenommen.