Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein Abkommen im internationalen Raum, welches zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen weibliche Personen gegründet wurde. Die Ziele sind die Verhinderung der Diskriminierung von Frauen und die Stärkung ihrer Rechte. Dies sollte mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne nun auch in das bayrische Landesrecht aufgenommen werden.
Laut dem Antrag sollen in Bayern neue Frauenhausplätze geschaffen, Präventionsmaßnahmen ergriffen (darunter Selbstverteidigungskurse oder präventive Arbeit mit Jungen) und mehr Anzeigemöglichkeiten für Gewalttäter geschaffen werden.
Der Antrag wurde mit 95 Gegenstimmen abgelehnt. Dafür stimmten insgesamt 57 Abgeordnete der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grüne, sowie der FDP. Außerdem stimmte Franz Bergmüller (AfD) für den Antrag.