Der Ausschuss für „Staatshaushalt und Finanzfragen“ berät über den Staatshaushalt, der für zwei Jahre aufgestellt wird und nach einem Jahr angepasst wird. Außerdem kontrolliert er die Regierung auf die korrekte Einhaltung des beschlossenen Haushaltes. Bei Diskussionen im Plenum überprüft es die Anträge auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen.