Die Grünen-Fraktion bemängelt in ihrem Antrag vor allem, dass Menschen in Abschiebehaft keinen ausreichenden Rechtsbeistand haben. Die derzeitige Praxis, die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, greife hier nicht ausreichend. Diese würde nur bei überwiegenden Aussicht auf Erfolg gewährt werden. Noch dazu wären die Verfahren sehr komplex und langwierig, so dass Anwälte bereits die Arbeit aufnehmen müssten, ohne dass die Bezahlung abschließend geklärt ist. Nach Ansicht der Grünen werden EU-Richtlinien für die Rechtsberatung für Asylsuchende und Abschiebehäftlinge nur schleppend umgesetzt.
Die bayerische Staatsregierung soll nun darlegen, welche Maßnahmen sie ergreift, um diese EU-Richtlinien besser oder überhaupt umzusetzen.
Der Antrag wurde im Vorfeld im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen behandelt und es wurde eine Ablehnung empfohlen.
Der Landtag hat am 6. Juni darüber abgestimmt. Das Plenum ist dem Beschluss des Ausschusses gefolgt und hat den Antrag mit 35 zu 68 Stimmen abgelehnt.
Eine Aussprache fand nicht statt.