Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung sah vor, die Regionen um das Riedberger Horn und die Gipfelflächen Bleicherhorn und Hochschelpen nicht in Ihrer "Umweltschutzzoneneinstufung" anzupassen, welche das Gebiet zur Nutzung durch die Kommunen freigeben würde. Der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung, welcher die jährlich vorgenommene Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vorsieht, hatte u.a. diese Änderungen vorgeschlagen.
Die SPD-Fraktion begründete ihren Änderungsantrag mit der Befürchtung, dass die vorgeschlagenen alternativen Naturschutzgebiete keinen adäquaten Ersatz darstellen würden. Außerdem würde der geplante Bau eines Lifts, internationales Recht brechen, da der betroffene Hang labil und somit rutschgefährdet sei. Zusätzlich werde das Gebiet von seltenen Tier- und Pflanzenarten bewohnt. Grade in Zeiten des Klimawandels sei das Gebiet, anders als behauptet, nicht schneesicher, weshalb auch die Planung der neuen Piste eine künstliche Beschneiung vorsieht.
Erwin Huber (CSU) sah keinen Grund für die Bedenken der SPD-Fraktion. Es sei keine solche Alpenbahn geplant, es läge kein Antrag bei der Gemeinde vor und der Landtag sei ohnehin nicht verantwortlich für das Vergeben von Baugenehmigungen. Zwar seien 80 Hektar für die Planung durch die Kommunen freigegeben worden, es seien aber noch größere Flächen an anderer Stelle hinzugefügt worden.
Florian von Brunn (SPD) vermerkte, wie wichtig der Alpenplan für die Bewahrung der deutschen Alpen sei. Die neue Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm würde den Lebensraum von bedrohten Arten einschränken und das Landschaftsbild ruinieren, lediglich um die Profitgier Einzelner zu stillen.
Die fraktionslose Abg. Claudia Stamm befand das Vorhaben, die Region aus dem Naturschutzgebiet zu nehmen, als "Tritt mit dem Fuß" gegen den Alpenplan.