Änderungsantrag zur Änderung des Aufnahmegesetzes und der Sozialgesetze

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2017 einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes abgelehnt. Der Antrag bezog sich auf einen Gesetzesentwurf des Staatsministeriums, welcher mit der Unterstützung der CSU-Fraktion angenommen wurde. Der Entwurf regelt die Erstattung von Leistungen an die Kommunen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete durch Jugendämter wahrgenommen haben.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Dagegen gestimmt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dagegen gestimmt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Nicht beteiligt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BauerVolker BauerCSU512 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BaumgärtnerJürgen BaumgärtnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dagegen gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dagegen gestimmt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Robert BrannekämperRobert BrannekämperCSU102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Gudrun Brendel-FischerGudrun Brendel-FischerCSU403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin CelinaKerstin CelinaDIE GRÜNEN609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ilona DeckwerthIlona DeckwerthSPD709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Petra DettenhöferPetra DettenhöferCSU308 - Weiden i.d. OPf. Dagegen gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert DünkelNorbert DünkelCSU511 - Nürnberger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Nicht beteiligt
junge

Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.

Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.

Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.