Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Nicht beteiligt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dafür gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Nicht beteiligt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander Muthmannfraktionslos207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Thomas MützeThomas MützeDIE GRÜNEN602 - Aschaffenburg-West Dagegen gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.