Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Peter Winter | CSU | 601 - Aschaffenburg-Ost | Dafür gestimmt | |
Georg Winter | CSU | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Dafür gestimmt | |
Mechthilde Wittmann | CSU | 104 - München-Milbertshofen | Dafür gestimmt | |
Herbert Woerlein | SPD | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dafür gestimmt | |
Isabell Zacharias | SPD | 108 - München-Schwabing | Dafür gestimmt | |
Josef Zellmeier | CSU | 209 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Benno Zierer | FREIE WÄHLER | 116 - Freising | Dafür gestimmt |
Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.