Die Freien Wähler wollten das Gaststättengesetz des Bundes in bayerisches Landesrecht überführen. Das neue Landesgesetz sollte ergänzt werden durch eine Aufnahme des Verbots von Pauschal- und Billigangeboten alkoholischer Getränke. Als Sanktion für den Verstoß gegen ein solches Verbot wurden Bußgelder vorgeschlagen.
Der Forderung der Freien Wähler lag die Auffassung zugrunde, wonach das Vermarktungskonzept der "Flatrate-Partys" die Gefahr des Alkoholmissbrauchs steigere. Das Billig- und Pauschalangebot alkoholischer Getränke fördere zudem das Auftreten von Alkoholexzessen, insbesondere bei Jugendlichen. Sie würden durch ein unbegrenztes Angebot an alkoholischen Getränken zu Niedrigpreisen zu ungezügeltem Alkoholkonsum verleitet.
Angeführt wurden Studien, die belegen, dass der exzessive Alkoholkonsum bei immer jüngeren Jugendlichen angestiegen ist. Auch die Zunahme von Alkoholvergiftungen und das gewalttätige Auftreten Jugendlicher führen die Freien Wähler auf die Flatrate-Angebote der Partyveranstalter zurück.
Über die bestehenden Möglichkeiten hinaus, Veranstalter zu sanktionieren, etwa durch die Erteilung von Auflagen und ein Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis, fordern die Freien Wähler ein klares politisches Signal.