Nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Kiosken

Als Teil des Maßnahmenpaktes gegen riskanten Alkoholkonsum von Jugendlichen plädiert die SPD für ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und sonstigen Verkaufsstellen. CSU, FDP und Grüne stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
110
Enthalten
1
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Jugendliche konsumieren Alkohol häufig vor bzw. nach Gaststätten- und Diskothekenbesuchen in Tankstellenshops oder sonstigen Verkaufsstellen, die in den späten Abendstunden oder rund um die Uhr geöffnet haben.

Dies hat für Jugendliche den Vorteil, dass sie die höheren Preise der Gastronomie umgehen bzw. nach deren Schließung den Alkoholkonsum fortsetzen können. Tankstellen oder "Spät-Shops" wurden in den letzten Jahren deshalb immer mehr zu Szenetreffs junger Menschen, die für Alkoholmissbrauch anfällig sind. Zudem wurden diese Treffs zu polizeilichen Einsatzschwerpunkten.

Die SPD-Fraktion plädiert deshalb: "Mit dem Verkaufsverbot für alkoholische Getränke an Tankstellen, Kiosken und sonstigen Verkaufsstellen in der Nachtzeit wäre daher ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs und der daraus resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Gesundheit geleistet."

Die Abstimmung ist Teil eines geplanten Maßnahmenpaktes der SPD gegen riskanten Alkoholkonsum von Jugendlichen.