Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg (Änderungsantrag SPD)
Namentlich abgestimmt wurde der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg bezieht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Aufsichtsräte in Universitätskliniken durch eine:n Vertreter:in des Sozialministeriums ergänzt wird. Um eine ungerade Anzahl an Mitgliedern im Aufsichtsrat zu bewahren schlägt die Landesregierung vor, die Anzahl externer Sachverständiger zu erhöhen. In ihrem Änderungsantrag fordert die SPD-Fraktion stattdessen die Anzahl der Personalvertreter:innen im Aufsichtsrat um eine weitere Person zu erhöhen, um eine zu starke Vertretung der Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat zu verhindern.
Der Antrag wurd mit 96 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten 32 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen.