Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetz und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

In ihrem Gesetzesentwurf schlägt die grün-schwarze Landesregierung die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vor. Dieser wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen angenommen.

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Dafür gestimmt
101
Dagegen gestimmt
34
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 143 Abgeordneten.

Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzesentwurf die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes beantragt. Dieser teilt sich in zwei Teilforderungen auf:

1. Grund für die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes ist die Einschätzung der Finanzverwaltung, die die Betreuung des Kommunalwaldes durch die Landesämter nicht mehr als umsatzsteuerfreie hoheitliche Beistandsleistung ansieht. Diese galt ab dem 01.01.2014, womit jetzt der Übergangszeitraum von 2 Jahren abgelaufen sei. Fortan muss eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Forstverwaltungsbeitrag von den zuständigen Kommunen gezahlt werden.

2. Grund für die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Anpassung der unterschiedlichen Charakteristika der Wildtierarten. Da Rehwild die kleinste wiederkäuende Schalenwildart ist und somit eine geringere Wanderungstendenz hat, soll die erforderliche Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild angepasst und auf 1500 Hektar jagdbare Fläche reduziert werden. Hingegen soll die allgemeine Schonzeit von Schwarzwild erweitert werden. D.h. bei geschlossener und durchbrochener Schneedecke darf im März Jagd auf Schwarzwild gemacht werden.

Mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen wurde der Antrag zur Gesetzesänderung angenommen. Die Fraktionen FDP/DVP und AfD stimmten geschlossen gegen den Antrag. Beide Fraktionen kritisierten, dass der versprochene Bürokratieabbau durch die beantragten Änderungen im Gesetz nicht umgesetzt werden würde. Laut Udo Stein (AfD) gebe es somit keine Verbesserungen bei der Ausübung der Jagd und keine faire Kostenverteilung bei Wildschäden. Dr. Friedrich Bullinger (FDP/DVP) merkte an, dass die Änderungen rein formell seien und nicht inhaltlich. Zudem halte sich die CDU nicht an die detailliert im Wahlprogramm festgelegten Änderungen bzgl. der beiden Gesetze.