Neues Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

In einer namentlichen Abstimmung wurde der Gesetzentwurf von der rot-grünen Mehrheit im Landtag angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 138 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gerhard StratthausGerhard StratthausCDU40 - Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan TeufelStefan TeufelCDU53 - Rottweil Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU18 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dagegen gestimmt
Portrait von Nikolaus TschenkNikolaus TschenkDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Franz UnterstellerFranz UnterstellerDIE GRÜNEN3 - Stuttgart III Dafür gestimmt
Portrait von Georg WackerGeorg WackerCDU39 - Weinheim Dagegen gestimmt
Pressefoto von Florian Wahl, Mitglied des Landtags von Baden-WürttembergFlorian WahlSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Tobias WaldTobias WaldCDU33 - Baden-Baden Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen WalterJürgen WalterDIE GRÜNEN12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Nicht beteiligt
Portrait von Sabine WölfleSabine WölfleSPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dagegen gestimmt

Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.

Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)