Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.
Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.
Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.