Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Reform der Notariate und des Grundbuchwesens in namentlicher Abstimmung am 28. Juli verabschiedet.
Mit der Reform werden die Notare nach einer Übergangzeit bis 2018 zu Freiberuflern. Die Reform erfolgte auf Vorgaben von Bund und EU. Die Grundbuchämter werden zugleich auf elf Amtsgerichte im Südwesten konzentriert.