Ankauf von Kulturgütern durch das Land Baden-Württemberg

Mit dem Antrag wollen CDU und FDP/DVP die Auseinandersetzung zwischen dem Land und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beilegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
70
Dagegen gestimmt
43
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.

Abgestimmt wurde über den geplanten Verkauf von Kulturgütern des Landes und die Klärung von Eigentumsverhältnissen, die Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und die Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek.

Bei der Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Klosteranlage Schloss Salem ist das Haus Baden finanziell mit 30 Millionen Euro in Vorleistung gegangen. Das Land Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass das Schloss für die Allgemeinheit erhalten bleiben soll und will dem Haus Baden finanzielle Hilfe gewähren. Diese Hilfen sollen über den Ankauf verschiedener Kulturgüter gewährleistet werden, unter anderem Teile der badischen Landesbibliothek.

In dem Antrag von CDU und FDP/DVP heißt es dazu:

Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin, die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land und dem Haus Baden um das Eigentum an
den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und somit das badische Kulturerbe langfristig zu sichern und die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu erhalten.