Auflösung der Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen Anhalt“

Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen forderten den Landtag mit ihrem Antrag auf, die Enquete-Kommission "Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" aufzulösen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. Dagegen stimmte lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
18
Enthalten
0
Nicht beteiligt
21
Abstimmungsverhalten von insgesamt 87 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus SpiegelbergMarcus SpiegelbergAfD43 - Weißenfels Dagegen gestimmt
Portrait von Holger StahlknechtHolger StahlknechtCDU8 - Wolmirstedt Nicht beteiligt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD30 - Quedlinburg Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian StriegelSebastian StriegelDIE GRÜNEN39 - Merseburg Dafür gestimmt
Portrait von Daniel SturmDaniel SturmCDU42 - Naumburg Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich ThomasUlrich ThomasCDU30 - Quedlinburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Thomas TillschneiderHans-Thomas TillschneiderAfD34 - Bad Dürrenberg-Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Marco TullnerMarco TullnerCDU36 - Halle II Dafür gestimmt
Portrait von Eva von AngernEva von AngernDIE LINKE11 - Magdeburg II Nicht beteiligt
Portrait von Daniel WaldDaniel WaldAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Lars-Jörn ZimmerLars-Jörn ZimmerCDU29 - Bitterfeld Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZoschkeDagmar ZoschkeDIE LINKE29 - Bitterfeld Dafür gestimmt

Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.

Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Struktu
ren und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.

Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.