Was helfen eigentlich Transparenzpflichten, die sich derart leicht umgehen lassen? Wie hohe Parteispenden mehr als ein Jahr unter dem Radar der Öffentlichkeit bleiben können, lässt sich in den jüngst veröffentlichten Rechenschaftsberichte der Parteien eindrucksvoll studieren (mehr zum Thema: Parteispenden veröffentlicht: Das sind die größten Spender 2014.)
2014, es war das Jahr nach der Bundestagswahl, spendeten sieben Unternehmen und Verbände derart hohe Summen an CDU, CSU und SPD, dass diese eigentlich unter die Offenlegungspflicht fielen. Ab 50.000 Euro muss eine Parteispende zeitnah auf der Bundestagswebseite veröffentlicht werden, und die sieben Unternehmen und Verbände hatten den Koalitionsparteien jeweils sehr viel höhere Summen zukommen lassen. Allerdings tauchen ihre Namen nicht in der Liste der sofort veröffentlichungspflichtigen Großspenden von 2014 auf.
Hierfür gibt es eine einfache Erklärung: Die Spenden der Unternehmen und Verbände waren so gestückelt, dass jede für sich genommen unterhalb der 50.000 Euro-Grenze blieb. Ob die Stückelung dem Zweck diente, die Veröffentlichungspflichten bewusst zu umgehen, lässt sich nicht sagen.
Insgesamt sind in den Rechenschaftsberichten sieben solcher Zuwendungen auszumachen. Ins Auge fallen neben der hohen Dr. Oetker-Spende insbesondere auch drei Zuwendungen der Chemielobby. Bei der CPO-Hanser handelt es sich um eine Berliner Eventagentur, die Klaus GmbH produziert Tiefkühllebensmittel.
Das Stückeln von Großspenden ist nach dem Parteiengesetz nicht verboten, allerdings zeigt sich an den oben aufgeführten Beispielen, wie unzureichend die bisherigen Transparenzregeln sind.
Und auch an einer anderen Stelle offenbart sich dies. Denn nicht nur die gestückelten Spenden waren lange Zeit unbekannt, sondern so gut wie alle Zuwendungen, die im Jahr 2014 aus der Wirtschaft an die Parteien geflossen sind. Von den Spenden sog. juristischer Personen, also vor allem Unternehmen und Verbände, mit einer Gesamthöhe von rund 15 Mio. Euro waren lediglich 1,02 Mio. Euro öffentlich - die Namen der Spender sowie die Spendensumme standen seit 2014 auf der Bundestagswebseite. Umgekehrt bedeutet das: Bei etwa 14 Mio. Euro wusste bislang niemand, von welchem Unternehmen oder Verband die Spende stammte (s. Grafik).
Dass Parteispenden unterhalb von 50.000 Euro teilweise erst mit zwei Jahren Verspätung in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht werden, ist ein unhaltbarer Zustand. Denn auf diese Weise wird es unmöglich unmittelbar nachzuprüfen, ob eine hohe Zahlung an eine Partei in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer politischen Entscheidungen steht.
Um die Zahlungen an die Parteien wenigstens einigermaßen transparent zu machen, braucht es vor allem zwei Maßnahmen:
- die sofortige Veröffentlichung von Parteispenden bereits ab 10.000 Euro (bislang: 50.000 Euro)
- für das Sponsoring von Parteien dieselben Transparenzregeln wie bei Spenden, d.h. eine sofortige Veröffentlichung von Geldgebern und Betrag ab 10.000 Euro (bislang keinerlei Veröffentlichungspflicht).
Für Spenden von Unternehmen und Verbänden an Parteien fordert abgeordnetenwatch.de ein Komplettverbot und hat deswegen die Petition "Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!" gestartet. Hier können Sie die Petition zeichnen.
Mitarbeit: Meike Röttjer
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