abgeordnetenwatch.de ./. Deutscher Bundestag: Worum es bei unserer Klage geht
Am 23. September 2015 beantragten wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Deutschen Bundestag folgende Unterlagen: "sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen etc., die im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten 2013 sowie den Parteispenden 2013 der seinerzeit im Bundestag vertretenden Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP stehen."
Weil die Bundestagsverwaltung unseren IFG-Antrag ablehnte, reichten wir am 4. März 2016 Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein. Formal geht es in dem Gerichtsverfahren um Unterlagen für das Jahr 2013 (die damals aktuellsten Rechenschaftsberichte), doch ein Urteil hat Bedeutung auch für andere Jahre und grundsätzliche Fragen wie: Geht die Bundestagsverwaltung Berichten über mögliche Gesetzesverstöße von Parteien nach – und wenn ja wie intensiv? Wie genau prüft sie die Angaben der Parteien zu ihren Finanzen? Wie gelangt sie zu ihrer Entscheidung, in einigen Fällen eine Partei mit einer Strafzahlungen zu belegen und in anderen Fällen nicht?
Die Parlamentsverwaltung argumentiert, sie müsse Unterlagen zur Parteienfinanzierung grundsätzlich nicht herausgeben, da diese nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fielen. Das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg haben aber entschieden, dass sich abgeordnetenwatch.de zurecht auf das IFG berufen kann und die Dokumente herauszugeben sind. Am 17. Juni 2020 will das Bundesverwaltungsgericht über den Fall verhandeln.
Update: Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der Bundestagsverwaltung am 17. Juni 2020 stattgegeben. Konkret bedeutet das, dass der Bundestag künftig keine Unterlagen mehr herausgeben muss, bei denen es um die Parteienfinanzierung geht. Wir haben gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Leipzig eingereicht. Mehr: Warum wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen