Vor einiger Zeit fasste der Unternehmer Patrick Schwarz-Schütte den Entschluss, der CDU 100.000 Euro zukommen zu lassen. Der Rheinländer war vierzehn Jahre lang Vorstandschef des Pharmakonzerns Schwarz, später stieg er u.a. als Geschäftsführender Gesellschafter beim Investmentunternehmen Black Horse ein.
Eigentlich ist bei Parteispenden dieser Größenordnung die Sache klar: Sie sind dem Bundestagspräsidenten „unverzüglich“ zu melden und werden dann wenig später auf der Parlamentswebseite veröffentlicht. So verlangt es das Parteiengesetz für alle Zuwendungen, "die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen". Doch bei der Großspende von Patrick Schwarz-Schütte sollte es mehrere Wochen dauern, bis die Öffentlichkeit von seiner Wahlkampfunterstützung für die CDU erfuhr.
1 Cent unter der Veröffentlichungspflicht
Vergangene Woche Mittwoch trug die Bundestagsverwaltung die Zuwendung des Düsseldorfer Unternehmers in der Liste der diesjährigen Großspenden nach - versehen mit dem Eingangsdatum "03.07.2017". Nach abgeordnetenwatch.de-Informationen blieben die 100.000 Euro deswegen so lange unter dem Radar, weil der Betrag in zwei gleichgroße Tranchen aufgeteilt worden war. Damit lagen beide Zahlungen jeweils 1 Cent unter der Grenze, ab der eine Spende umgehend gemeldet und schließlich veröffentlicht werden muss.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte gegenüber abgeordnetenwatch.de, dass die "Großspende von Herrn Schwarz-Schütte an die CDU (...) in zwei Teilzahlungen in Höhe von 50.000 Euro und mit zwei Monaten Abstand überwiesen worden" seien. Demnach dürften die erste Tranche bereits im Mai geflossen sein.
Ein Parlamentssprecher erklärte die späte Veröffentlichung damit, dass die CDU nach der zweiten Zahlung zunächst mit Schwarz-Schütte habe klären müssen, ob es sich um einen "einheitlichen Zahlungsentschluss" handelte. Der Spender habe schließlich bestätigt, "dass er von vorneherein insgesamt 100.000 Euro spenden wollte," so die Bundestagsverwaltung. Dadurch ergibt sich freilich ein Verstoß gegen das Parteiengesetz: Weil die 100.000 Euro als eine einzige Zuwendung zu werten sind, hätte diese unverzüglich angezeigt werden müssen. Dass dies zunächst unterblieb, ist allerdings nicht der CDU anzulasten - sie wusste vermutlich nichts von der Spendenabsicht ihres Gönners. Dennoch beweist der Fall, wie unzureichend die bestehenden Transparenzregeln für Parteispenden sind.
Nicht die erste gestückelte Großspende
Bereits im Februar hatte abgeordnetenwatch.de einen ähnlichen Vorgang öffentlich gemacht. Damals hatte es bis zur Veröffentlichung einer gestückelten 100.000 Euro Spende des Unternehmers Christoph Alexander Kahl an die CDU ganze zwei Monate gedauert.
Die beiden Fälle zeigen einen dringenden Handlungsbedarf. Dabei wäre es so einfach, die Verschleierung von Großspenden weitgehend auszuschließen. Dafür müsste lediglich die Grenze für die sofortige Veröffentlichung einer Spende von 50.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Dann wäre ein 100.000 Euro-Betrag gleich in zehn Einzelspenden aufzusplitten, um vor der Öffentlichkeit verborgen zu bleiben.
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