Für Lobbyisten öffneten sich die Türen zum Deutschen Bundestag lange Zeit ohne große Probleme. Beim Pförtner zeigten sie ihren Hausausweis vor und durften sodann unbehelligt passieren: zu den Abgeordnetenbüros, dem Parlamentsrestaurant oder den Fraktionsräumen. Als dann 2015 eine abgeordnetenwatch.de-Klage ans Licht brachte, dass viele Lobbyisten sich über die Fraktionen problemlos einen Ausweis beschaffen konnten, wurde ihnen dieser Zugangsweg wenig später verbaut.
Neue Recherchen von abgeordnetenwatch.de belegen nun, dass es Interessenvertretern an anderer Stelle dagegen umso leichter gemacht wurde, ins Parlament zu gelangen. Demnach hat die Bundestagsverwaltung in der Vergangenheit hunderte Hausausweisanträge durchgewunken, obwohl Lobbyisten darin wesentliche Angaben verschwiegen. Insgesamt geht es um mindestens 536 unrechtmäßig ausgestellte Zugangsscheine, die Lobbyisten alleine zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 beantragt hatten. Wenig spricht dafür, dass es in der Zeit davor anders war.
Um einen begehrten Hausausweis zu erhalten, brauchen Lobbyisten laut Hausordnung des Bundestages einen triftigen Grund, warum sie aus „berechtigtem Anlass“ einen „nicht nur gelegentlich erforderlichen Zutritt“ zu den Parlamentsgebäuden benötigen. Im offiziellen Antragsformular für einen Hausausweis müssen sie deshalb unter dem gefetteten Punkt „Antragsgrund“ die folgende Frage beantworten: „Warum und wie oft müssen die DBT-Gebäude betreten werden?“ (s. Foto oben / DBT steht für „Deutscher Bundestag“).
Dass die Anträge fehlerhaft waren, störte die Bundestagsverwaltung nicht
Doch genau diese Begründung fehlte in 536 von 910 Fällen, in denen die Bundestagsverwaltung im vergangenen Jahr einen Hausausweis bewilligte (59 Prozent). Das hat die Verwaltung jetzt auf Antrag von abgeordnetenwatch.de nach dem Informationsfreiheitsgesetz offenlegen müssen. 505 Mal hielten es Lobbyisten für ausreichend, lediglich den Namen ihres Interessenverbandes sowie ihre eigene Funktion in das Antragsformular einzutragen. In 31 Fällen gaben sie auch nur den Verbandsnamen an. Einen Grund dafür, warum sie den Bundestag häufig aufsuchen müssen, konnte keiner der Lobbyisten vorbringen.
Die Bundestagsverwaltung, die die Anträge auf Richtigkeit zu prüfen hat, störte dies lange Zeit wenig. Sie hielt es nicht für erforderlich, die fehlerhaften – weil in wesentlichen Punkten unvollständigen – Anträge zurückzuweisen und die Ausstellung der Hausausweise zu verweigern. Schließlich, so die Verwaltung, seien die „übrigen Voraussetzungen“ für die Erstellung eines Hausausweises ja erfüllt gewesen. Da fragt man sich, warum es überhaupt ein offizielles Bewilligungsverfahren gibt, wenn die Antragssteller am Ende eintragen können, was sie für angemessen halten.
Trotz Terrorwarnung hatten 18.000 Personen einen unkontrollierten Zugang zum Bundestag
Opposition verlangt Aufklärung
Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen von Grünen und Linksfraktion haben gegenüber abgeordnetenwatch.de angekündigt, bei der Bundestagsverwaltung um Aufklärung zu bitten. Die Grüne Britta Haßelmann erklärte, der von abgeordnetenwatch.de dargelegte Sachverhalt sei ihr nicht bekannt gewesen. "Aber seien sie versichert, ich werde bei der Bundestagsverwaltung nachhaken." Petra Sitte (Die Linke) teilte mit, auch ihre Fraktion gehe dem Hinweis nach. Beide Politikerinnen bekräftigten erneut, dass Lobbyismus insgesamt transparenter werden müsse. Die Linksfraktion trete perspektivisch dafür ein, dass Lobbyisten grundsätzlich keine Hausausweise mit Jahresgültigkeitsdauer für den Bundestag erhielten, so Petra Sitte. Haßelmann betonte die Notwendigkeit eines verbindlichen Lobbyregisters. Ein solches wird auch von der Linksfraktion gefordert.
Nicht ohne Grund soll der Kreis derer, die sich permanent ungehindert und vor allem unkontrolliert im Parlament bewegen dürfen, auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Als 2010 zum Zeitpunkt einer Terrorwarnung gegen den Bundestag mehr als 18.000 Hausausweise – u.a. für Lobbyisten, Handwerker, Journalisten – im Umlauf waren, schlug das Referat "Polizei, Sicherungsaufgaben" Alarm. Wenig später verschärfte das Parlament die Zugangsregeln für Lobbyisten.
Im Februar 2016 reduzierte der Ältestenrat des Bundestags den Kreis der Zugangsberechtigten dann ein weiteres Mal: Nachdem unsere Hausausweisklage ans Licht befördert hatte, welche 1.103 Interessenvertreter ohne Wissen der Öffentlichkeit einen Zugangsschein über die Fraktionen bekommen hatten, wurde diese undurchsichtige Vergabepraxis gestoppt. Hunderte Lobbyisten von Unternehmen, Kanzleien und Agenturen verloren daraufhin ihren privilegierten Zugang zum Bundestag und dürfen die Parlamentsgebäude seitdem nur noch mit einem Tagesausweis betreten, so wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Einen Jahresausausweis können inzwischen nur noch Verbände beantragen, und das auch nur dann, wenn sie sich zuvor in eine öffentliche Lobbyliste eingetragen haben.
Mittlerweile hat die Bundestagsverwaltung ihre nachlässige Vergabepraxis bei Hausausweisen, von der hunderte Verbandslobbyisten profitiert hatten, offenbar eingestellt. Seit Inkrafttreten der neuen Vergaberegeln am 18. Februar 2016 würden „ausschließlich Anträge mit vollständig gemachten Angaben akzeptiert“, heißt es in dem Antwortschreiben der Parlamentsverwaltung vom 2. Mai auf unser Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Soll heißen: Wer als Lobbyist nicht darlegen kann, warum und wie oft er in den Bundestag muss, bekommt keinen Hausausweis mehr.
Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen von Grünen und Linksfraktion, Petra Sitte und Britta Haßelmann, die von abgeordnetenwatch.de erstmals von dem Vorgang hörten, verlangten am Donnerstag Aufklärung (
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Warum machte sich die Verwaltung zum Türöffner für Lobbyisten?
Auf eine Presseanfrage von abgeordnetenwatch.de zu ihrer laxen Hausausweisvergabe reagierte die Bundestagsverwaltung bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht. Unbeantwortet bleibt deshalb zum Beispiel die Frage, seit wann die Beamten die fehlerhaften Lobbyisten-Anträge durchgewunken haben – und vor allem, warum sie sich zum Türöffner für Lobbyisten machten.
Befremdlich ist auch, wie lange sich die Parlamentsverwaltung für die Herausgabe der von uns angeforderten Unterlagen Zeit ließ. Seit unserem IFG-Antrag vom 3. Dezember 2016 verstrich ein halbes Jahr, bis die gewünschten Angaben, die nun die fragwürdige Vergabepraxis belegen, zur Verfügung gestellt wurden. Laut Gesetz sollen Behörden die Informationen innerhalb eines Monats zugänglich machen.
Update 12. Mai:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet online und im Print über unsere Recherche: Lobbyisten bekommen immer noch leicht Zugang zum Bundestag
Update 17. Mai:
Nach mehr als einer Woche hat die Bundestagsverwaltung heute auf unsere Presseanfrage
. Darin bejaht die Pressestelle die Frage, ob Anträge von Interessenvertretern auf Ausstellung eines Hausausweises standardmäßig darauf hin geprüft wurden bzw. werden, ob von den Antragstellern ein „Antragsgrund“ dargelegt wird. In 536 war dies nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen jedoch nicht der Fall gewesen. Die Bundestagsverwaltung bekräftigt in ihrem Antwortschreiben, dass "die Ausstellung eines jeweils höchstens ein Jahr gültigen Hausausweises auf Grundlage des Antrags [...] Eintragungen in das Feld 'Antragsgrund'" voraussetzt. Allerdings, so muss man das Antwortschreiben verstehen, war für die Bundestagsverwaltung lange Zeit nicht entscheidend, ob Lobbyisten hier auch tatsächlich einen Grund für das häufige Aufsuchen des Bundestages eintrugen. Sofern der Grund fehlte, so die Verwaltung, habe man "auf Grundlage der Angaben zum Verband und der Position eine Plausibilitätsüberprüfung vorgenommen und entschieden, ob deshalb auf eine weitere Darlegung der Zutrittshäufigkeit durch den Antragssteller verzichtet werden konnte." Mit anderen Worten: Wenn Lobbyisten ihren Hausausweisantrag unvollständig ausgefüllt und zentrale Informationen nicht mitgeteilt haben, hat die Bundestagsverwaltung nicht etwa die fehlenden Angaben nachgefordert. Statt dessen hat sie einen Hausausweisantrag durchgewunken auf Grundlage einer "Plausibilitäsprüfung".
Auf die Frage, ob man ausschließen können, dass nach dem 18. Februar 2016 Anträge für einen Hausausweis von Interessenvertretern bewilligt wurden, antwortet die Bundestagsverwaltung nicht mit einem klaren "ja" oder "nein", sondern scheibt: "Mit der Änderung des Verfahrens am 18. Februar 2016 werden die Anträge, wie im Bescheid zum IFG-Verfahren ZR 4-1334-IFG-514/2017 dargelegt, überprüft."
Anmerkung in eigener Sache: Für ihre Auskünfte zu dieser Recherche hat uns die Bundestagsverwaltung Gebühren in Höhe von 500 Euro für insgesamt 34 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Dies ist der Höchstbetrag, den Behörden bei Auskunftsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen dürfen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, würden wir uns über Spenden freuen. Wer abgeordnetenwatch.de als Förderin/Förderer regelmäßig unterstützen will, ermöglicht dadurch auch künftige Recherchen.Spenden und Förderbeiträge an abgeordnetenatch.de sind steuerlich absetzbar.