Der Bundestag und die Lobbyisten: Wie die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit sich einmal auf die Seite der Informationsblockierer stellte

Wer sich zu Unrecht von öffentlichen Informationen abgeschnitten fühlt, kann sich an die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden. Das haben wir getan – und eine irritierende Mitteilung erhalten: Die Informationsblockade des Bundestages sei rechtens. Zum Glück sah ein Gericht das anders.

von Martin Reyher, 01.07.2015

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine Behörde, in der die Mühlen auch schon mal etwas langsamer mahlen. Vor einiger Zeit erlebte das zum Beispiel der Korrespondent von Sueddeutsche.de. Beim Pressereferat des Bundestages hatte er eine schriftliche Anfrage zur Anzahl von Lobbyorganisationen gestellt, die Dank eines Hausausweises im Parlament ein und aus gehen können. Auf die Antwort wartete der SZ-Journalist eine geschlagene Woche - und das war vergleichsweise wenig.

Elf Wochen Schweigen

Vergangenes Jahr ließ die Parlamentsverwaltung einmal elf Wochen lang nichts von sich hören. Vorausgegangen war im April eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit der wir in Erfahrung bringen wollten, wie viele und vor allem welche Lobbyverbände durch Bewilligung der Fraktionen einen Bundestagshausausweis erhalten haben. Das Referat ZR 4 ("Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit") hatte unsere Anfrage im Juni 2014 abgelehnt, woraufhin wir Widerspruch einlegten. Dann hörten wir vom Bundestag erstmal nichts mehr. Elf Wochen lang.

In einer solchen Situation kann man drei Dinge tun: 1. Einfach weiter warten, bis sich der Bundestag (vielleicht) doch noch meldet. Das allerdings war für uns keine Option. 2. Sich bei der Parlamentsverwaltung nach dem Verfahrensstand erkundigen. Haben wir nach acht wöchigem Warten getan, Ergebnis: Auch diese Anfrage ignorierten die Bundestagsbeamten. Es blieb Möglichkeit 3: Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen und freundlich bitten, die Parlamentsverwaltung ebenso freundlich auf die unangemessen lange Bearbeitungszeit hinzuweisen.

Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit ist einerseits eine unabhängige Schiedsrichterin, wenn Bürgerinnen und Bürger sich in ihren Rechten verletzt fühlen, andererseits soll sie zu einer Verbesserung des Informationszugangs beitragen. Sie kann zum Beispiel öffentliche Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, gegebenenfalls vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken; Weisungen erteilen kann sie allerdings nicht. Ihr schärfstes Schwert ist eine Art offizielle Rüge: Stellt die Bundesbeauftragte einen Verstoß gegen das IFG vonseiten einer Behörde fest, kann sie dies "formell beanstanden und hiervon die vorgesetzte Stelle und gegebenenfalls den Deutschen Bundestag unterrichten."

Die Beamten taten etwas, um das wir sie gar nicht gebeten hatten

Keine Woche nach unserer Eingabe traf die erste Zwischenmitteilung aus dem Haus der Bundesbeauftragten Andrea Voßhoff, einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten, ein. Man habe den Bundestag angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Voßhoffs Beamte taten allerdings noch etwas ganz anderes, was gar nicht Gegenstand unserer Eingabe gewesen war: Sie prüften, ob die Bundestagsverwaltung mit der Ablehnung unserer IFG-Anfrage richtig lag. Überraschendes Ergebnis dieser Prüfung: Die Informationsblockade der Bundestagsverwaltung, die uns weder die Anzahl der Lobbyvertreter mit Hausausweis noch eine Auflistung der betroffenen Interessenverbände herausgeben wollte, sei rechtlich vollkommen in Ordnung. Wie sie zu dieser Einschätzung kam, verriet die Beamtin in ihrem Schreiben vom 18. November 2014 nicht:

 

Dann teilte die Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten noch mit, dass sie den Fall zu den Akten nehmen werde.

Wir taten das nicht, sondern reichten zehn Tage später beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen den Deutschen Bundestag wegen Verstoßes gegen das Informationsfreiheitsgesetzes ein. Auf den Tag genau acht Monate nach der "Hat alles seine Ordnung"-Mitteilung aus dem Haus der Bundesbeauftragten stellten die Richter in ihrem Urteil fest, dass wir durch die Ablehnung des IFG-Antrags von der Bundestagsverwaltung sehr wohl in unseren Rechten verletzt worden waren. Das Verwaltungsgericht hielt bei der Verhandlung am 18. Juni keinen einzigen Ablehnungsgrund, den der Bundestag vorgebracht hatte, für nachvollziehbar und verfügte, dass uns die Anzahl der Hausausweisinhaber sowie die Namen der betroffenen Lobbyverbände mitgeteilt werden muss.

Dass ausgerechnet die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit sich nicht eindeutig auf die Seite der Informationsfreiheit stellte, ist bedauerlich. Zum Glück taten dies die Berliner Verwaltungsrichter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Tagesspiegel will der Bundestag in Berufung gehen.


Update vom 7. Juli 2015:
Nun liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Lesen Sie hier unseren Text "Bundestag handelte "rechtswidrig": Die Urteilsbegründung zu unserer Hausausweis-Klage ist da"

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