Zuletzt war noch einmal eine Menge Papier bedruckt worden. 25 Seiten umfasste die Berufungsbegründung, in der der Bundestag seine Transparenzverweigerung in Sachen Lobbyisten-Hausausweise juristisch zu untermauern versuchte; zwei Seiten länger war die Erwiderung unserer Anwältin. Diese Schriftsätze können nun in den Schredder wandern. Sie werden nicht mehr gebraucht.
"In der Verwaltungsstreitsache Parlamentwatch e.V. ./. Bundesrepublik Deutschland nehmen wir für die Beklagte die Berufung zurück", heißt es kurz und knapp in dem Schreiben, das die vom Bundestag beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs kürzlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichte. Damit ist das von uns erwirkte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 auf Offenlegung der Lobbyisten-Hausausweise rechtskräftig und unsere Transparenzklage nun auch offiziell gewonnen (Verwaltungsgericht Berlin, VG 2 K 176.14).
Viel zu holen gab es für die Bundestagsverwaltung in diesem Prozess ohnehin nicht mehr. Denn nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in einem parallel laufenden Verfahren hatte sie die Lobbyisten-Liste öffentlich machen müssen. Darauf stehen, wie sich durch die Veröffentlichung Ende November herausstellte, die Namen von 470 Unternehmen, Verbänden und Organisationen, deren Mitarbeiter über die Fraktionen Zugang zum Deutschen Bundestag erhalten haben. Durch dieses Urteil, das der Tagesspiegel auf Grundlage des Presserechts erwirkt hatte, war auch unsere Forderung im Kern erfüllt.
Für den Staat wird es jetzt noch schwerer, Bürgeranfragen abzuwehren
Dass die Bundestagsverwaltung nun endlich zur Einsicht gekommen ist und ihre Berufung zurückzieht, bedeutet eine Stärkung der Bürgerrechte. Denn in Zukunft können sich alle Bürgerinnen und Bürger auf das Verwaltungsgerichts-Urteil vom Juni berufen, das wir mit unserer Transparenzklage erwirkt haben. Dies gilt zunächst zwar nur bei künftigen Anfragen an den Deutschen Bundestag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), in denen es um eine aktuelle Liste der Hausausweis-Inhaber geht.
Doch wichtiger als dieser konkrete Einzelfall ist, dass die Rechtsprechung in dem vergleichsweise neuen Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes mit einem weiteren IFG-freundlichen Urteil fortgeschrieben wurde. Künftig wird es für staatliche Stellen noch schwerer werden, Anfragen von Bürgerinnen und Bürger abzuwehren. Eine gute Nachricht ist die Einstellung des Prozesses auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn nun ist ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, das sich bis zur 3. Instanz beim Bundesverwaltungsgericht hätte ziehen können, abgewendet. Bereits jetzt hat die Transparenzverweigerung des Bundestages allein an Anwaltskosten mehr als 21.000 Euro verschlungen. Hinzu werden weitere, noch ausstehende Honorarrechnungen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs sowie die nun fälligen Gerichtskosten kommen.
Vor gut einem Jahr haben wir unsere Klage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht. Es war - zurückhaltend ausgedrückt - befremdlich, dass unsere Volksvertretung geheim halten wollte, welche Lobbyisten ungehinderten Zugang zu unseren Volksvertretern haben. Dieses Verhalten des Deutschen Bundestages war, wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom Juni feststellt, "rechtswidrig". Dass wir erst ein Gericht bemühen mussten, ist bedauerlich. Doch es hat sich gezeigt: Beharrlichkeit zahlt sich am Ende aus.