Wie geht man mit Corona-bedingten Insolvenzen um?
Sehr geehrte Frau Mark!
Momentan ist die Insolvenzantragspflicht für maßnahmenbedingte Insolvenzen ausgesetzt. Aber irgendwann wird die Antragspflicht wieder in Kraft treten müssen. Ich vermute, dass es dann viele Insolvenzen gibt, die dazu einen Dominoeffekt auslösen können, und es wird sicher auch etliche Strafverfahren geben, wo der Verdacht besteht, dass die Insolvenzen gar nicht durch Corona-Maßnahmen bedingt sind. Welchen Plan haben Sie zum Umgang mit diesen erwartbaren Insolvenzen?
Grundsätzlich fordern wir Freie Demokraten u.a. die Verbesserungen bei Abschreibungen. Beispielsweise die Verstetigung dégressiver Abschreibungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern. Dazu sollen digitale Güter eine einheitliche und verkürzte Abschreibungsfrist von maximal drei Jahren bekommen. Grenzen für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sollen erhöht werden.
Ganz konkret benötigt es aber aus unserer Sicht eine negative Gewinnsteuer, die sich am letzten Steuerbescheid orientiert. Statt einer Steuervorauszahlung von den Unternehmen an das Finanzamt, überweist das Finanzamt den Unternehmen also im Voraus einen Betrag der das Unternehmen aufgrund der fehlenden Gewinne ohnehin bekommen hätte. Was wegfällt ist die Steuervorauszahlung. Außerdem soll es eine Erweiterung der Verlustrechnung geben. Sodass also Verlustvorträge und Verlustrückträge besser möglich sind. (Team Mark)