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Wolfhard Ploog
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Wolfhard Ploog von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ploog,

zu Ihrer Antwort vom 29.8.05 betr. Eingabe zum Staatskirchenvertrag:

Sie empfahlen eine Eingabe an den Eingabenausschuss.
Wäre das wirklich hilfreich?

In Abgeordnetenwatch wurde Herr Beuß mit Mail vom 21.10.05 unter Angabe der Gründe - u.a. Stellungnahme des Sachverständigenrats - darüber informiert, dass die Übernahme des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils durch die Stadt Hamburg eine nach dem Haushaltsrecht verbotene Doppelfinanzierung wäre.

Muss ich im Falle einer Eingabe befürchten, dass die CDU mit ihrer Mehrheit im Eingabenausschuss die korrekte Überprüfung der Rechtslage - zum Beispiel die Anhörung des Hamburger Wissenschaftlers und Kirchenfachmannes Dr. Carsten Frerk - verhindert?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

nach wie vor bleibe ich bei meinem Rat, dass Sie sich ggf. an den Eingabenausschuss wenden sollten.
Ob die Antwort des Eingabenausschusses von Ihnen dann im Ende als hilfreich empfunden wird, kann ich natürlich weder vorhersagen noch sonst beurteilen.
Das hängt ja insbesondere auch von Ihrer Fragestellung ab.
Ich kann Ihnen heute Ihre Frage nach einer Rechtsüberprüfung etwa der KITA-Finanzierung nicht im geringsten beantworten, weil es dazu überhaupt erst der Einreichung einer Eingabe bedarf. Das ist meines Wissens bis heute noch nicht geschehen.
Die CDU-Fraktion im Eingabenausschuss wird sich der Überprüfung einer Rechtsauffassung nicht widersetzen, warum sollte sie auch?
Ich darf nur darauf aufmerksam machen, dass Rechtsprüfungen vom Eingabendienst vorgenommen werden. Wenn Sie die Rechtsauffassung von Herrn Dr. Frerk in das Eingabeverfahren einführen möchten, sollten Sie die ausformulierte Stellungnahme von Herrn Dr. Frerk der Eingabe sogleich beifügen. Ich hoffe, Ihnen ausführlich genug geantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfhard Ploog.