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Wolfhard Ploog
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Frage von Dirk S. •

Frage an Wolfhard Ploog von Dirk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die CDU schafft die direkte Demokratie defacto in Hamburg ab und setzt entgegen des Volkswillen ihre Machtpolitik durch.

Ich habe leider die CDU gewählt. Und das zum letzten mal. In der Bundespolitik sind sie gegen Volksentscheide. Und dort wo sie unbeqem sind, wie in Hamburg, schaffen sie diese ab.

Wir leben nicht einer Bürgerdemokratie, sondern in einer Parteiendemokratie (Parteienparlament). Alle vier Jahre mal Ein-Zwei Kreuze machen. Das wars.

Bevor ihr den Volksentscheid abschafft, sollte man die Parteienfinanzierung abschaffen. Und die Wahlwerbungkostenerstattung.

Dann wären die Parteien wieder direkt beim Volk.
Betteln gehen und Türklinken putzen. Dann würdet ihr wirklich Politik für den Bürger machen.

Ich hoffe, Hartz 4, die allgemeine Unzufriedenheit, immer höhere Kosten, usw. - führen dazu, dass den Parteinen die Macht, wenn nicht ganz wenigstens zum großen Teil entrissen wird.

Meine Frage: Wie passt es - dass sich die CDU Volkspartei nennt, wenn sie Volkes Wille übergeht oder die direkte Demokratie durch Volksbegehren und Volkentscheide so schwächt, dass das Volk weiterhin Unmündigt bleibt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Frau / Herr Schäfer,

die CDU beabsichtigt nicht, Volkes Wille zu übergehen noch die direkte Demokratie (Volksbegehren/Volksentscheide) abzuschaffen oder zu schwächen.. Bislang liegt dem Parlament auch kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Es gibt allerdings die Absicht, die Regeln für Volksbegehren usw. neu aufzustellen mit der Folge, dass Unterschriften nicht mehr auf Sammellisten geleistet werden dürfen. So wird der Datenschutz ganz entscheidend verbessert. Die Unterschriften sollen künftig wahrscheinlich auch nur noch auf den Dienststellen der Bezirks- und Ortsämter geleistet werden dürfen. Möglicherweise ist das ein wenig umständlicher für jede(n) einzelne(n) Bürger(in), aber meiner Meinung nach ganz bestimmt zumutbar. Zum Ausgleich dessen soll ja auch die Frist zur Abgabe der Unterschrift um 1 Woche verlängert werden. Also, wer künftig an einem Volksbegehren pp. teilnehmen möchte, kann dies auch weiterhin uneingeschränkt tun. An dem erforerlichen Stimmenquorum wird ebenso nichts geändert werden. Die Beteiligung des Volkes bleibt also auch insoweit uneingeschränkt
erhalten!

Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2005.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfhard Ploog.