Frage an Wolfhard Ploog von M. M. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe mein Kind über die sogenannte "Härtefallregelung" im Kindergarten.
Da ich mir den Kindergarten eigentlich nicht leisten kann überziehe ich mein Konto schon regelmäßig um den Mindestelternanteil. Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuungsplatz der über 5 Stunden hinausgeht. Bisher ist im Beitrag das Mittagessen schon einkalkuliert.
Ist es richtig das der bisherige Beitrag nur um 13 Euro erhöht wird und das bisherige Mittagessen NICHT rausgerechnet wird?
Ist es weiterhin richtig das die Härtefallregelung NUR bei SOZIALEN Härtefällen, NICHT aber bei FINANZIELLEN Härtefällen eintritt? Und was ist mein Kind für ein Härtefall?
Was passiert wenn ich das nicht bezahlen kann? Muss mein Kind dann den ganzen Tag hungern? Bekommt es wenn ich bezahle einmal Essen für die 13 Euro UND einmal Essen für den einkalkulierten Essensbetrag?
M.Müller
PS. Können Sie mir diese Aussage erklären? Die Härtefall-Regelung wird nur bei sozialen Härtefällen angewendet, also nur, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Kinder zu versorgen. Bei "nur" finanzieller Not tritt die Regelung nicht ein
Sehr geehrte Frau Müller,
die Kinder- und Jugendpolitik gehört nicht zu meinen Arbeitsschwerpunkten.
Daher habe ich meinen Fraktionskollegen Marcus Weinberg gebeten, Ihnen eine Antwort zu geben. Er wird das morgen erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfhard Ploog.