Wolfgang Weng
FDP
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Frage von Robert S. •

Frage an Wolfgang Weng von Robert S. bezüglich Recht

Mitglieder der im Landtag vertretenen Partei sind in den letzten Jahren polizeiauffällig geworden und gelten justizintern als "amtsbekannt". Ich denke hier an die Straftaten der ehemaligen Justizminsterin und des ehemaligen Parteivorsitzenden Döring im Zusammenhang mit dem Flowtex Skandal. Genauso Erschleichung von öffentlichen Mitteln und Vergütung, Steuerhinterziehung (Meier-Vorfelder),
Korruption von hohen Polizeibeamten und weitere Ausfälle und Exzesse der Amtsträger.

Warum sind die Bürger unseres Musterländles es nicht endlich leid und machen eine große Kehrwoche und fegen diesen Unrat in den Kuttereimer.

Ich frage hier, ob es parteiintern nicht zu einer Selbstkontrolle und Reinigungsfunktion kommen muss. Ähnlich dem Punktesystem für auffällig Kraftfahrer könnte man hier den Mandantträgern die Mandatsausübung entziehen oder für die Zukunft aufgrund erwiesener Unzuverlässigkeit (wie bei Gastronomiekozessionen etc.) entziehen. Verfehlungen müssen den Parteiausschluss zur Folge haben. Korruption und Straftaten von Beamten, Mandatsträgern und Ministern schädigen den Standort Deutschland und gefährden und vernichten Arbeitsplätze. Schurrimurris, Amigos und Freunderlwirtschaft müssen aus dem politischen Leben verbannt werden. Was halten Sie von einer Amtsanklage für Verschwendung, Missiwirtschaft und Korruption. Personen, welche zersetzend und parasitär im öffentlichen Leben handeln, müssen von der politischen Bühne ferngehalten werden. Ansonsten macht das die Bevölkerung - egal wie.. !

Mit freundlichen Grüssen

Robert L. Schmitt
Uhrmachermeister

Antwort von
FDP

Ich glaube, dass es Robert Schmitt gar nicht gibt, er soll mir gegenüber seine Identität darstellen, dann erhält er eine angemessene Antwort.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmitt,

da es Sie gibt, beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
Innerhalb von politischen Parteien gibt es selbstverständlich eine ständige Kontrolle der handelnden Personen, bei der auch Straffälligkeiten "bewertet" werden. Dies ist aber keine feste Einrichtung wie Flensburg für Autofahrer, sondern wird eine Bewertung des jeweiligen Einzelfalls sein, soweit er bekannt wird.
Stattfinden wird diese in den zuständigen Gremien, und spätestens bei Wahlen oder Aufstellungen bei Parteitagen wird sich eine betroffene Person gut überlegen müssen, ob sie sich einer Wahl stellt. Da könnte die Bewertung der Mitglieder oder Delegierten zur Niederlage führen.
Ein starres System ist innerhalb unserer Partei nicht vorhanden und wohl auch nicht sinnvoll. Wer sollte eine solche Kartei führen und bewerten, und wie sollte ein solches System berücksichtigen, was in der Rechtssprechung selbstverständlich ist: z.B. mildernde Umstände oder Verjährung.
Wenn Sie sich durch Beitritt zu einer demokratischen Partei an innerparteilichen "Reinigungen" beteiligen wollen, steht Ihnen sicherlich die Mitgliedschaft in der Ihnen am nächsten stehenden Partei leicht offen. Geschäftsstellen haben Aufnahmeanträge.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Wolfgang Weng