Frage an Wolfgang Tiefensee von Matthias M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tiefensee,
als Sie OBM von Leipzig waren, haben Sie es zugelassen, dass die Markteinführung einer Leipziger Erfindung durch die Verwaltung behindert worden ist. Siehe Interview von 2004 http://www.nachwachsende-rohstoffe.info/nachricht.php?id=20040407-03 und LVZ vom 11. 06. 2010 „Der Urnenstreit zu Leipzig“
Sie haben im Ratsbeschluss RBV-279/95 zu dem Materialeigenschaften für Särge und Urnen, Normen wie•++ verrottbarem und umweltverträglichem Material; •++ nicht aus Metall oder anderen schwer vergänglichen Material; •++ aus verrottbarem Material bzw. Naturmaterial; •++ aus vergänglichem Material,
verabschiedet. Sowohl §16(3) wie §18(4) SächsBestG normierte das Material „muss verrottbar sein.
Frau Dr. Marlis Volkmer SPD MdB wirkte 1994 an der Erstellung des SächsBestG mit und erklärt nach einer Antwort auf AW am 30.03.2012.
Zitat: in Bezug auf Ihre Anfrage vom 8. März, welche Intentionen hinter der Normierung von Särgen und Urnen aus verrottbarem Material im Sächsischen Bestattungsgesetz verfolgt wurden, können wir Ihnen mitteilen, dass hiermit insbesondere Umweltbelastungen aufgrund von Sarg- und Urnenresten im Erdreich vermieden und eventuell notwendige Entfernung und Entsorgung dieser verhindert werden sollen. Zudem soll eine ausreichende Verwesung der Leichen bzw. Zersetzung der Asche innerhalb der Ruhezeit und vor der Neubelegung der Grabstätte sichergestellt werden.
Die in der Ratsversammlung verabschiedeten Normen entsprechen keinesfalls dem verfassungsgemäß vorgeschriebenen Bestimmtheitsgebot. Dadurch sind während ihrer Amtszeit, dringend notwendige Gewerbesteuereinnahmen, aus einem Umsatz von 13 Mill. Euro entgangen. (Bericht des RKW Sachsen von 1998)
Frage:
Was werden Sie unternehmen, diese weiterhin bestehenden, nicht normgerechten, Handlungen der Leipziger Verwaltung zu unterbinden?
Die Position von Herr Jung können Sie hier erfahren!
http://www.abgeordnetenwatch.de/burkhard_jung-1212-67015--f366824.html#q366824
Sehr geehrter Herr Malok,
wir waren zu diesem Thema bereits in umfangreichem Kontakt - unter anderem in einem persönlichen Gespräch bei meinem Bürgertreff in Grünau am 23. April 2012 wie auch per Mail. Meine Auffassung habe ich Ihnen am 11. Mai 2013 bereits dargelegt, die ich an dieser Stelle noch einmal abschließend wiederhole:
Nach Beschäftigung mit der Sach- und Rechtslage komme ich aufgrund der mir zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zu dem Ergebnis, dass ich eine Rechtswidrigkeit der städtischen Praxis nicht erkennen kann:
§ 9 Abs. 7 (Beschaffenheit von Särgen und Urnen) der Friedhofssatzung der Stadt Leipzig lautet wie folgt: "Aschekapseln für Feuerbestattungen stellt das Krematorium. Die zusätzliche Verwendung von Überurnen (Zierurnen) auf Kosten der Auftraggeber ist möglich. Es dürfen nur Aschekapseln, Schmuckurnen und sonstige Aschebehältnisse verwendet werden, deren Material innerhalb der Ruhezeit, die für die entsprechende Beisetzung gilt, umweltgerecht abbaubar ist. Die Friedhofsverwaltung kann vom Bestattungsinstitut eine Unbedenklichkeitserklärung für die von ihm eingelieferten Materialien fordern."
Entsprechend lautet § 18b Abs. 6 SächsBestG: "Die Urne zur Beisetzung der Asche eines Verstorbenen muss innerhalb der Ruhefrist umweltgerecht abbaubar sein."
Die Leipziger Stadtverwaltung ist aber der Rechtsauffassung, dass unter umweltgerecht abbaubarem Material nicht die biologische Abbaubarkeit zu verstehen ist. Unter umweltgerecht abbaubar würden alle Materialien, die sich innerhalb der gesetzlichen Mindestruhefrist biologisch abbauen oder durch Korrosion zerfallen und von denen keine Gefährdungen für die Umwelt ausgehen, zusammengefasst. Mittlerweile stünden Materialien zur Verfügung stehen, die nicht biologisch abbaubar, aber umweltunschädlich abbaubar seien. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich die Materialentwicklung in den nächsten Jahrzehnten so gestalten werde, dass sich Materialien mit vermeidlich hoher Festigkeit im Zerfall und Zersetzungsprozess für die Umwelt unschädlich abbauen.
Ergänzend zu meiner Darlegung hatte ich Ihnen eine Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie ( http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4492&dok_art=Drs&leg_per=3&pos_dok=2 ) auf eine Kleine Anfrage vom 12. August 2001 (Drs. 3/4492) zugesandt, auf die ich hier auch noch einmal verweisen möchte.
Abschließend wies ich Sie darauf hin, dass ich die vorgenannte Auffassung für überzeugend halte, merkte jedoch an, dass die Materie als Landes- und Kommunalrecht nicht in meine Zuständigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages fällt - und legte Ihnen nahe, sich in Ihren Bemühungen an die zuständigen Stellen auf Landesebene (das zuständige Staatsministerium bzw. den Sächsischen Landtag) zu richten. Hiermit aktualisiere ich meinen Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tiefensee