Frage an Wolfgang Tiefensee von Oskar M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Tiefensee,
ich erinnere an:
Deutscher Bundestag-17.Wahlperiode-93.Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 24.Februar 2011
Anlage2
Erklärung nach §31GO
des Abgeordneten Wolfgang Tiefensee ...
"Ich stelle fest...dass ich es weiterhin dringend für geboten halte, in der Thematik der Beseitigung der renten- und versorgungsrechtlichen Nachteile der verschiedenen Berufs- und Personengruppen in der ehemaligen DDR nach Lösungen zu suchen,..."
und frage:
1.
Was haben Sie seit dem 24.Februar 2011 getan, damit den ehemaligen Reichsbahnern der Versorgungsteil AVDR ausgezahlt wird?
2.
Was gedenken Sie wann zu tun, damit die Auszahlung erfolgt?
3.
Warum haben Sie, als Sie Verkehrsminister waren, die Auszahlung nicht angewiesen?
Mit freundlichen Grüßen,
Oskar Michl
Sehr geehrter Herr Michl,
neben der Vereinheitlichung der Rechengrößen der Rentenversicherung in Ost und West müssen mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit weitere offene Fragen der Rentenüberleitung abschließend geklärt werden. Auch die bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Rentenrecht getroffenen Regelungen müssen im Interesse des Rechtsfriedens und der Vollendung der deutschen Einheit endlich abschließend geklärt werden.
Fest steht, dass die Überleitung bis heute kein alle Interessen befriedendes Recht geschaffen hat. Im Zuge der Überleitung sind soziale Härten und Ungleichbehandlungen entstanden, die bis heute weiter bestehen. Dabei geht es jedoch nicht etwa darum, die zu Recht abgeschafften Privilegien für ehemals staats- und parteinahe Dienstleistende wieder einzuführen.
Es gilt ebenso festzuhalten, dass man den erreichten politischen Interessenausgleich im Nachhinein aufkündigen würde, wollte man heute neue rentenrechtliche Regelungen schaffen, um einzelne Betroffenengruppen über Leistungsausweitungen besserzustellen. Dies würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit möglicherweise zu neuen Klagewellen führen und das Rentenüberleitungsrecht aufs Neue in Frage stellen.
Deshalb muss im Interesse der Betroffenen nach Alternativen gesucht werden, die geeignet sind, infolge der Rentenüberleitung verursachte soziale Verwerfungen abzumildern.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat aufgrund dessen einen Antrag – an dem ich mitgewirkt habe – zur Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes und zur Einrichtung eines Härtefallfonds für Betroffene, die im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erfahren haben, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unser Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die SPD unsere Initiative in ihrem Regierungsprogramm zur anstehenden Bundestagswahl aufgegriffen hat: „Für Menschen, die im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erfahren haben, müssen die Probleme in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz abschließend geklärt und beseitigt werden. Für Härtefälle soll ein steuerfinanzierter Fonds eingerichtet werden.“
Die Verpflichtung zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West, die sich aus Artikel 30 Absatz 5 Satz 3 des Einigungsvertrages und aus dem Grundgesetz ergibt, betrachten wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen die Kosten zur Lösung der offenen Rentenfragen von allen und nicht nur von den Beitragszahlern getragen werden. Die Einrichtung eines Härtefallfonds auf Steuerfinanzierungsbasis ist unseres Erachtens daher geeignet, die Interessen der einzelnen Betroffenen und des Gemeinwohls in Einklang zu bringen und soziale Härten abzufedern.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tiefensee