Frage an Wolfgang Tiefensee von Ralph G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Werter Herr Minister Tiefensee,
was hat Sie im Jahre 2006 zur EAZV veranlasst? Worin bestand/besteht die Notwendigkeit dieser Verordnung und welchen Vorteil bzw. Nutzen hat sie? Hat sich die DB AG bei Ihnen bedankt?
Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet dazu, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. Eine Ungleichbehandlung verbietet sich nicht grundsätzlich, aber diese Ungleichbehandlung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt werden.
Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund die Abänderung des § 5 Abs. 1 AZV zu § 3 Abs. 1 EAZV? Für Menschen, die im Wechselschichtdienst arbeiten sollten die Regeln gleich sein.
Auch ich bedanke mich für Ihre zeitnahe Antwort, mit freundlichem Gruß
Ralph Gebensleben
Sehr geehrter Herr Gebensleben,
vielen Dank für Ihre Frage über „Kandidatenwatch“.
Gerne möchte ich Ihnen jedoch in einem persönlichen Dialog antworten. Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage an meine Mailadresse kontakt@wolfgang-tiefensee.de, da es mir nur dann möglich sein wird, mein Antwortschreiben direkt und persönlich an Sie zu richten.
Sollte sich Ihre Frage an mich als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder richten, bitte ich Sie um eine Email an buergerinfo@bmvbs.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tiefensee