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Wolfgang Stefinger
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Frage von Konstantin A. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Konstantin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,

wenige Überwachungsmaßnahmen bedrohen Freiheitsrechte und Demokratie so sehr wie automatische Gesichtserkennung: Sie macht Fehler, sie diskriminiert Frauen und People of Colour und gefährdet die anonyme Teilnahme an Demonstrationen.

Aber es zeigt sich international Widerstand. In mehreren Städten der USA wurde Gesichtserkennung bereits verboten. Im Stadtrat von San Francisco wurde sie als "gefährliche Waffe" bezeichnet, die inkompatibel mit einer gesunden Demokratie sei.

In Deutschland hingegen soll sie an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen eingesetzt werden.

Wie stehen Sie zur Gesichtserkennung? Sind Sie der Ansicht, dass eine digitale Gesichtserkennung mittels Software bzw. Algorithmen die Bürgerrechte der Menschen beschneidet? Wie werden Sie im Bundestag abstimmen, wenn es um eine Einführung einer solchen Überwachungstechnologie geht?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Gesichtserkennung. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt. Gleichzeitig ist der Einsatz von Videotechnik ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten. Das Pilotprojekt am Bahnhof Berlin Südkreuz hat gezeigt, dass die Technik zur Gesichtserkennung sehr zuverlässig arbeitet und damit dazu beitragen kann, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Hier gilt es nun, zwischen zwei Bürgerrechten abzuwägen: dem Recht auf Unversehrtheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, erst einmal umfassend zu klären, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik künftig zum Einsatz kommen könnte. Zentral sind in diesem Zusammenhang die Beachtung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb muss im Falle einer Einführung zunächst eine klarstellende Rechtsgrundlage geschaffen werden, aus der die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung klar hervorgehen. Das ist elementar, um eine missbräuchliche und sozial schädliche Nutzung auszuschließen. In diesem Zusammenhang sollten wir meines Erachtens auch über eine europäische Regulierung nachdenken.

Sie sehen, die Überlegungen sind längst noch nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich mich erst auf Basis konkreter Vorschläge weiter festlege.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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