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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Bernhardt S. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Bernhardt S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
mit Interesse habe ich die neuesten Beschüsse der Bundesregierung zur Klimadebatte verfolgt, besonders die neu eingeführte CO2 Steuer finde ich bemerkenswert. Mich würde interessieren wie sich die Einführung einer neuen Steuer mit dem Wahlprogramm der CSU vereinbaren lässt - Zitat "Wir sagen ein klares Nein zu allen Steuererhöhungen. Noch nie hatte der Staat so viele Steuereinnahmen wie heute. In dieser Lage über Steuererhöhungen zu spekulieren, ist unverantwortlich."
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Klimapolitik der Bundesregierung. Das jüngst beschlossene Klimaschutzprogramm sieht nicht etwa – wie von Ihnen dargelegt – die Einführung einer CO2-Steuer vor, sondern die Einführung bzw. die Ausweitung des Emissionszertifikatehandels auf den Verkehrs- und Gebäudesektor. Die Entscheidung für eine CO2-Bepreisung halte ich grundsätzlich für richtig, denn bisher wurden klimaschädliche Emissionen in o.g. Sektoren in vielen Fällen – wenn überhaupt – nur unzureichend eingepreist. Die CSU hat sich im Rahmen der Verhandlungen zum Klimaschutzprogramm jedoch stets gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen.

Ein wesentlicher Grund für unsere Ablehnung einer CO2-Steuer besteht darin, dass viele Experten dem Emissionszertifikatehandel im Vergleich mit der CO2-Steuer eine höhere bzw. direktere Lenkungswirkung zuschreiben: Während sich eine CO2-Steuer nur indirekt auf die Gesamthöhe der CO2-Emissionen auswirkt, lässt sich mit dem Zertifikatehandel als zentrales und marktkonformes Steuerungsinstrument die zulässige Gesamthöhe der Emissionen von vornherein zielgerichtet begrenzen. Diese direkte Hebelwirkung hat uns letztendlich von dieser Variante der CO2-Bepreisung überzeugt.

Die CSU-Landesgruppe hat sich jedoch – in Übereinstimmung mit dem von Ihnen zitierten Wahlprogramm der CSU – vehement dafür eingesetzt, dass es bei der finalen Beschlussfassung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung nicht zu einer einseitigen Belastung von Bürgern und kleinen und mittleren Unternehmen kommt. Verbraucher werden den CO2-Preis nicht direkt bezahlen, denn dieser wird beispielsweise bei Raffinerien oder Gaslieferanten erhoben, wenn diese die entsprechenden Zertifikate erwerben. Hierbei setzen wir auf einen moderaten Einstiegspreis pro Tonne, der in den Folgejahren graduell angehoben wird, um einen sozialverträglichen Übergang zu gewährleisten.

Zur Wahrheit gehört selbstverständlich, dass davon auszugehen ist, dass die Kosten für die zu erwerbenden Zertifikate von den Unternehmen zumindest teilweise an die Endverbraucher weitergeben werden. Damit es in der Gesamtbilanz jedoch nicht zu Mehrbelastungen für die Bürger kommt, haben wir als Unionsfraktion die Beschlüsse nur unter der Bedingung mitgetragen, dass die Bürger an anderer Stelle entlastet werden. Daher begrüße ich die im Klimaschutzpaket enthaltene stufenweise Absenkung der EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien ab 2021, wodurch Bürger und kleinere und mittlere Betriebe beim Strompreis entlastet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

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