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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Alex W. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Alex W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hi Wolfgang,

ich lebe mit meinem Bruder zusammen, ich arbeite und er kümmert sich um den Haushalt. Inzest begehen wir nicht. Obwohl wir gegenseitig Pflichten füreinander übernehmen, erhalten wir kein Ehegattensplitting und mein Bruder wird bei meinem Tod z. B. keine Rentenansprüche bekommen. Wir können auch keine Kinder gemeinsam adoptieren. Mit jedem anderen Mann könnte ich mich durch die Ehe rechtlich absichern.

Da Du für die "Ehe für alle" gestimmt hast, habe ich folgende Fragen:

1. Welchen Zweck hat der Inzestparagraph bei gleichgeschlechtlichen, erwachsenen Geschwistern?
2. Hältst Du den Inzestparagraphen für zwei erwachsene Brüder für geschwisternphob? Wenn ja, was unternimmst Du dagegen?
3. Warum sollten zwei erwachsene Brüder keine Ehe eingehen können, besonders wenn sie gar keinen Inzest begehen, sondern nur bei gleichen Pflichten auch gleiche Rechte erhalten wollen?
4. Ist Deine Eheforderung immer mit einer sexuellen Beziehung verbunden, sprich Ehevorteile nur gegen Sex? Wie kontrollierst Du das?
5. Da wir muslimische Freunde haben und das Thema im Rahmen dieser Diskussion hochkam: Hältst Du das Verbot, dass nicht mehr als zwei Menschen freiwillig die Ehe eingehen können, für diskriminierend und islamophob? In über 60 Staaten der Erde gibt es bereits die Mehrfachehe. Die Berliner Linkenpolitikerin Franziska Brychcy lebt mit zwei Männern in einer Wohnung, hat von einem drei und vom anderen ein Kind. Warum soll Franziska eigentlich aus Deiner Sicht nicht die beiden Männer heiraten dürfen und so den Kindern einen sicheren rechtlichen Rahmen geben?
6. Was spricht aus Deiner Sicht dagegen, dass drei sich liebende und füreinander sorgende Erwachsene nicht gemeinsam heiraten dürfen?
7. Du hast für die "Ehe für alle" gestimmt. Was konkret unternimmst Du, um die oben genannten Eheverbote zu beseitigen?

Ich würde um eine konkrete Beantwortung meiner sieben Fragen bitten. Besonders dein Engagement zu Frage 7 würde mich interessieren.

A. W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie besten Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juli 2017, die ich über abgeordnetenwatch erhalten habe.

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni die „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beschlossen. Auch ich habe diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Das Vorhaben wird von vielen auch „Ehe für alle“ genannt, was jedoch bei näherer Betrachtung ein missverständlicher Begriff ist.

Die Zulassung der Ehe zwischen Geschwistern und die Vielehe, die Sie offenbar fordern, lehne ich ab. Dafür gibt es gute, insbesondere auch ethische Gründe. Die Mehrheit der Bevölkerung sieht dies ebenso. Was speziell die Geschwisterehe betrifft, so verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008, das mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. April 2012 bestätigt wurde. Sie finden beide Urteile unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html
http://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-111961"]}

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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