Frage an Wolfgang Stefinger von Ekkehard von K. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Stefinger,
meine Frau ist vor gut einem Jahr an einem schwerem Krebsleiden gestorben.
Sie wurde ganz wunderbar auf der Paliativstation der Barmherzigen Brüder betreut, dann musste sie in das Christopheres Hospiz in der Engelschalkingerstr. verlegt werden.
Als wir umzogen und ich gerade die Sachen meiner Frau einräumte, standen völlig überraschend und ohne weitere Erklärungen 5 Personen in unserem Zimmer. Sie standen von Amtswegen, im Auftrage der Krankenkasse (in diesem Falle von der Barmer, ich glaube Ihr ehemaliger Arbeitgeber?) Sie mussten prüfen, ob den meine Frau auch in der vorgeschriebenen Zeit tatsächlich sterben wird. Dies erklärten sie mir (im Beisein meiner Frau)andernfalls wäre sie zu unrecht im Hospiz. Können Sie sich vorstellen was ich für einen Wutanfall bekommen habe? Dies übrigens unter dem heimlichen Applaus der Pfleger. Dann stellte ich fest, dass in diesem Hospiz kein Arzt zugelassen war, es gab lediglich einen Vertrag mit einer Ärztin die gerufen werden musste. War ihr Wartezimmer voll, musste sie sich entscheiden,ob Sie die sterbende Persönlichkeit oder die Menschen in Ihrem Wartezimmer leiden lassen musste. Es gab übrigens im Hopiz - im selben Gebäude - eienen mobilen Paliativmediziner, der nicht die Treppe runter kommen durfte um schnell mal zuhelfen. Gott sei Dank interessierte ihn nicht was die Krankenkasse vorschrieb, er half einfach.
Dies sind übrigens alles gut belegte Ereignisse zu denen jederzeit die betroffenen Häuser stellung nehmen werden.
Auf Wunsch von Abgeornetenwatch das selbe nochmal in Fragen gefass:T
Warum darf in einem Hospiz kein Arzt dauerhaft tätig sein?
Wer hat, aus welchen Gründen, die Trennung verfügt?
Mit welchem Recht erteilen Krankenkassen den Auftrag den Sterbezustand zu prüfen?
Warum darf ein, zur selben Institution gehörender Paliativarzt, die Patienten im Hospiz nicht behandeln?
Übrigens hat ein engl. Arzt die Paliativmadizin und das Hospiz als Einheit
ins ´Leben´ gerufen.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr von Koch,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben hinsichtlich des Themas „Gesundheit, Versorgung in Hospizzentren“.
Zunächst möchte ich Ihnen auf diesem Weg mein herzlichstes Beileid und aufrichtiges Mitgefühl für den Tod Ihrer Frau aussprechen.
Hinsichtlich der in Ihrem Schreiben aufgeworfenen Fragen darf ich folgendes anmerken:
Der Hospizbewegung liegt ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde. Es ist von dem Anspruch getragen, den Einzelnen als unverwechselbares Individuum mit seinen Gefühlen, Überzeugungen, Ängsten und Wünschen, seinem individuellen Lebensschicksal und seinen besonderen Erfahrungen wahrzunehmen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Schwerstkranken und sterbenden Menschen in Ihrer letzten Lebensphase zu erhalten und eine bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung zu gewährleisten.
Um diesem Prinzip gerecht werden zu können, gilt ein ganzheitlicher Ansatz, wobei die psychosoziale Betreuung der Hospizgäste einen hohen Stellenwert einnimmt. Dieser vernetzten, kooperativen Versorgung kann durch ärztliche Betreuung nur teilweise begegnet werden. Daher kommt den Pflegekräften und ehrenamtlichen Helfern eine besondere Verantwortung zu.
Die mit der Betreuung und Versorgung betrauten Mitarbeiter müssen entsprechende Qualifikationen vorweisen, die der Sensibilität der besonderen Situation der Patienten Rechnung tragen. Hierzu ist es von zentraler Bedeutung, dass eine laufende Begleitung im Einsatz sowie hinreichende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet werden. Ich stimme Ihnen zu, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht.
Im Laufe dieses Jahres wird ein Hospiz- und Palliativgesetz auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang hat meine Landesgruppenkollegin, Frau Emmi Zeulner, MdB, gemeinsam mit Bundesminister Gröhe ein Eckpunktepapier zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ausgearbeitet, welches die Grundlage für das Hospiz- und Palliativgesetz bildet. Gemäß diesem sollen die Vernetzung, die Kooperation mit weiteren Beteiligten und die Qualität der Hospiz- und Palliativversorgung weiter gestärkt und finanziell gefördert werden. Ich bin der Überzeugung, dass dies einen wichtigen Schritt in Richtung eines Lebens in Würde bis zuletzt darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB