Frage von Walter J. • 01.03.2021
Frage an Wolfgang Schreiber von Walter J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie sehen Sie das, das man wenn jemand 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, auch dann mit 63 oder 64 ohne Abzug in den wohl verdienten Ruhezustand kann?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Schreiber SPD • 01.03.2021
Ich sehe das positiv, ich denke wenn jemand 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat kann er mit 63/64 in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schreiber