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Antwort von Wolfgang Roick
SPD
• 20.03.2025

Für die Kompetenzen der Bundesländer sind jedoch Volksentscheide in Brandenburg eingeführt worden. Sie gliedern sich in Volksinitiativen, 20.000 Unterschriften, Volksbegehren, 80.000 Unterschriften und Volksentscheide - so durchzuführen, wie eine Landtagswahl.

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