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Wolfgang Müller-Kallweit
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Frage von Petra R. •

Frage an Wolfgang Müller-Kallweit von Petra R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Müller-Kallweit!

Ich möchte wissen, warum das Rauchverbot nicht noch konsequenter und weitreichender beschlossen wurde. Es kann doch nicht sein, dass in der Gasronomie grundsätzlich nicht mehr geraucht werden darf, bei gastronomischen Veranstaltungen wie z.B. dem Weindorf oder dem Weihnachtsmarkt das Rachen aber gestattet ist. Der Grad der Belästigung durch Zigarettenrauch ist genauso groß wie in der geschlossenen Gastronomie.
In der Zeitung stand, dass Sie sich im Gesundheitsausschuss für Ausnahmen vom Rauchverbot stark gemacht haben. Wäre es den wirklich so schlimm, wenn alle Raucher immer vor der Tür rauchen müssten?

Danke im voraus für Ihre Antwort!

Römer

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Antwort von
CDU

Hallo Frau Römer!

Vielen Dank für Ihre Frage, gibt sie doch die Möglichkeit kurz über Grundsätzliches nachzudenken.
Das sog. Nichtraucherschutzgesetz dient einzig und allein dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Der Schutz bezieht sich auf Nichtraucher, die sich einer möglichen gesundheitlichen Belastung durch passives Rauchen nicht aussetzen wollen. Es gibt ja auch den Nichtraucher, dem Tabakrauch völlig egal ist und der sich hieran nicht stört. Der Nichtraucherschutz muss also objektiv notwendig, und subjektiv vom Nichtraucher auch gewollt sein. Die von Ihnen genannten Orte eines möglichen Rauchverbots mögen im gewissen Maße die zuletzt genannte subjektive Seite eines Nichtrauchers befriedigen. Eines objektiven Schutzes des Nichtrauchers bedarf es unter freiem Himmel jedoch nicht!

Es muss ganz deutlich noch einmal betont werden, dass das Nichtraucherschutzgesetz kein Tabakkonsumverbotsgesetz ist; dies wäre mit meiner grundsätzlichen Haltung nach wenig Bevormundung durch den Staat und Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen auch nicht vereinbar! Ich kann deshalb punktuelle Kritik am geltenden Nichtraucherschutzgesetz verstehen, weil es auch die Eigenverantwortlichkeit z.B. der "Kneipenwirte" beschränkt und durch eine politische Entscheidung ersetzt. Nur sahen wir hierfür die Notwendigkeit, weil in der Vergangenheit eben nicht ausreichend dieses Prinzip auch im Sinne des Gesundheitsschutzes für denjenigen, der ihn beansprucht, gewahrt wurde. Freiwillige Lösungen der heute Betroffenen hat es wirklich nur sehr eingeschränkt gegeben.

Sie sprechen mein Engagement für Ausnahmen im Nichtraucherschutzgesetz an. Ich halte tatsächlich einige Lebensräume und Lebensbereiche für nicht vom Staat reglementierbar. Der Staat darf sich da nicht einmischen, wo privaten Belangen kein öffentliches Interesse zuwider läuft. Wenn ich als Privater in meinen vier Wänden rauche, dann geht das den Staat nichts an. Das Gegenbeispiel ist die Vorbereitung eines Terroranschlages, den der Staat natürlich verhindern muss; auf solcherlei "privaten Interessen" darf der Staat keinerlei Rücksicht nehmen.
Die von mir geforderten Ausnahmen bezogen sich sämtlichst auf gänzlich private Bereiche, dazu stehe ich!

Sehr geehrte Frau Römer! Ihre Frage, ob Rauchen vor der Tür wirklich so schlimm wäre beinhaltet für mich eine grundsätzlich negative Bewertung des Rauchers, da ihm das Rauchen als solches zum Vorwurf gemacht wird. Ich finde nicht, dass dies ein Zeichen von Toleranz mit den Schwächen Anderer ist. Jeder hat seine Schwächen, genauso wie jeder seine Stärken hat, auch Raucher!

Ich hoffe Ihnen meine Auffassung deutlich gemacht zu haben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Müller-Kallweit