Frage an Wolfgang Latendorf von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Latendorf,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Begründung der GEZ-Gebühr für den Internetanschluß kann ich nicht nachvollziehen. Die Rundfunkanstalten stellen - wie auch Sie oder ich - das Internetangebot freiwillig zu Verfügung. Ihre private Homepage www.latendorf.info z.B. kann kostenlos abgerufen werden.
Wenn ein Homepagebetreiber für bestimmte angebotene Leistungen Geld verlangen möchte, ist das völlig legitim und es gibt dazu bewährte technische Möglichkeiten.
Das könnten auch die Rundfunkanstalten nutzen. Leider tun sie dieses nicht, sondern erwirken eine allgemeine Internetgebühr, die die Internetnutzer in Deutschland (und nur diese) bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie das Angebot der Rundfunkanstalten nutzen.
Dies ist nicht nur eine ungewöhnliche Geschäftspraxis, sondern auch aus Gründen der Gleichbehandlung problematisch: Dürfen jetzt alle Europäischen oder gar weltweiten Rundfunkanstalten oder gar jeder Homepagebetreiber ähnlich agieren und eine pauschale Gebühr verlangen? Und falls nein, warum diese nicht und die Deutschen Rundfunkanstalten schon?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Seekircher