Frage von Alexander K. • 16.08.2005
Frage an Wolfgang Hinz von Alexander K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hinz!
Als vor geraumer Zeit der EU Haftbefehl durch die gewählten Vertreter des deutschen Volkes beschlossen wurde, gab es in den öffentlichen Medien keine Information über diese für meiner Meinung nach persönliche Einschränkung.
So kann man als deutscher Staatsbürger für ein Vergehen an ein anderes Land ausgeliefert werden, ohne daß der Tatbestand in diesem Land strafbar ist. Deshalb meine Frage an Sie: Ist Ihnen dieser Umstand bekannt und sind Sie gewillt, für die Aufhebung dieses Gesetzes einzutreten?
Antwort ausstehend von Wolfgang Hinz DIE LINKE