Frage an Wolfgang Große Brömer von Samuel K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Brömer,
ich danke Ihnen für Ihre prompte Antwort. Ich bin mit den parlamentarischen Prozessen nicht sehr vertraut, Ihre Antwort erweckt bei mir jedoch den Eindruck, das Schulministerium beginne mit der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes bereits vor dessen Beratung und Anhörung. Müsste das Parlament in diesem Falle nicht seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Regierung in die gesetzlichen Schranken weisen?
Die Landtagsbeschlüsse vom 1. 12. 2010 und vom 4. 07. 2012 sahen vor, dass keine „eiligen Maßnahmen“, sondern ein „ehrlicher Zeitplan“ zum Tragen kommen sollten. (vgl. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Auf_dem_Weg_zum_inklusiven_Schulsystem.pdf )
Wenn nun aber die ersten Förderschulen zum nächsten Schuljahr geschlossen werden werden oder keine neue Jahrgangsstufe mehr beginnen dürfen und, wie ich heute gehört habe, für die Schüler der 1.-3. Jahrgangsstufe kein AO-FS-Verfahren mehr durchgeführt werden darf, bedeutet das nicht, dass die betreffenden Schüler mit Behinderung sämtlich "Gemeinsamen Unterricht" erhalten, sondern dass sie vielmehr die ersten drei Schuljahre als Regelschüler nach Regelschulkriterien unterrichtet werden werden unter Aberkennung ihres Förderschulbedarfes, der ja gar nicht mehr festgestellt werden darf. Was hat das noch mit einem ehrlichen Zeitplan zu tun? Wenn also ab nächstem Schuljahr massenhaft behinderte Kinder in Regelschulen nach Regelschulkriterien ohne jegliche besondere Förderung und ohne strukturelle Anpassungen der Regelschulen an die Erfordernisse der Inklusion unterrichtet werden sollen, dann hat das m.E. nichts mit Inklusion im Sinne der UN-BRK zu tun und wird wohl auch nicht im Sinne des Landtages sein.
Daher bitte ich Sie freundlichst, mir unser parlamentarisches System dahingehend näher zu erklären, in wie weit dem Parlament für diese Vorgänge eine Verantwortlichkeit obliegt.
Hochachtungsvoll
Samuel Maria Karbe