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Wolfgang Greilich
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Frage von Heide H. •

Frage an Wolfgang Greilich von Heide H. bezüglich Wirtschaft

Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Hessen?
Was halten Sie davon ,das Hessische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hofmann,

entschuldigen Sie bitte, daß ich erst heute antworte. Zur Sache:

100 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens steht fest, daß das Gesetz zum Schaden der Wirte und der persönlichen Freiheit der Gäste über das Ziel hinausschießt. Meine Befürchtungen wurden bestätigt und zum Teil übertroffen. So gut der Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen wie z.B. am Flughafen eingehalten wird, so schlecht geht es den Gaststätten. Besonders betroffen sind die Lokale, die nur aus einen Gastraum bestehen und deswegen nicht die Voraussetzungen erfüllen können, um Raucherräume einzurichten.

Mindestens fünf so genannte Ein-Raum-Kneipen mussten in Hessen bereits schließen. Weitere stehen kurz davor. Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent haben ihnen schlicht das Genick gebrochen.

Auch klassische Restaurants sind mit dem Gesetz nicht glücklich. Zwar sind hier die Gästezahlen oftmals gleich geblieben, aber die Verweildauer der Gäste ist merklich kürzer geworden. Auch dies wirkt sich negativ auf den Umsatz aus. Diesen Trend belegt auch eine Umfrage der IHK Kassel unter 1400 nordhessischen Gastronomen. Danach fällt es jedem dritten Café-, Restaurant- und Kneipenbesitzer schwer, die wirtschaftlichen Folgen des Rauchverbots zu kompensieren. 15 % der Betriebe beziffern ihre Umsatzeinbußen auf mehr als 50 %. Gut jeder zweite Befragte geht davon aus, dass sein Geschäft weiter einbricht, viele sehen ihr Lokal sogar vor dem Aus.

Wir, die FDP-Hessen und ich, sind für die Liberalisierung des Gesetzes im Sinne einer Wahlfreiheit für Gäste und Wirte. Danach soll jeder Gastronom selbst entscheiden können, wie er seinen Betrieb führen möchte, er muss dies dann lediglich mit einem Raucher- bzw. Nichtraucherschild deutlich sichtbar an seiner Tür kenntlich machen.

Deswegen werden wir die Liberalisierung des Gesetzes auch zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen mit der CDU machen, wenn Sie uns am 27. Januar 2008 den Auftrag hierzu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Greilich