Frage an Wolfgang Frommann von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es kein Gerichtsurteil in dieser Frage, ob die Bundeskanzlerin Gesetzte gebrochen hat und deshalb gilt zuerst die Unschuldklausel.
Wenn für Sie die Meinung der Bundeskanzlerin nicht relevant ist, weshalb fordern Sie deren Rücktritt?
Und: Wann wird sich Ihre Partei deutlich und klar gegen jede Gewaltanwendung, auch durch Worte, distanzieren und Ihre Bundesvorsitzende und Stellvertreterin abwählen? Auf Menschen schießen ist keine Lösung und selbst das Sprechen davon auch nicht. Wie Sie, Hr. Frommann, uneingeschränkt "Ja" sagten zum Artikel 1 GG, gilt dieser Artikel auch für jeden Menschen, auch für diejenige,die an die Landesgrenzen kommen. Wo stehen Sie? Auf der Seite der Menschen, besonders der Notleidenden oder nur zur Ihrer Partei?
Guten Morgen Herr S.,
nur ganz kurz zu Frau Merkel haben sich inzwischen einige namhafte Juristen geäußert.
Zum anderen Vorwurf wurde dies vom Landesvorstand BW veröffentlicht..
Stuttgart, 03. Februar 2016. Zu den in den letzten Tagen verbreiteten Meldungen, wonach die AfD die Sicherung der Grenzen der Bundesrepublik auch mit Waffengewalt für vertretbar halte, stellt der Landesvorstand der AfD in Baden-Württemberg mit Nachdruck fest: An unseren Grenzen wird nicht geschossen, jedenfalls so lange nicht, wie keine bewaffneten Angriffe auf diese Grenzen erfolgen. Unerwünschte Personen von der illegalen Einreise abzuhalten, ist mit vielerlei Mitteln möglich, die Leben und Gesundheit der Grenzverletzer nicht gefährden; unsere Nachbarstaaten haben dies in den letzten Monaten unter Beweis gestellt.
Der Landesvorstand bedauert insofern auch in den Medien wiedergegebene Äußerungen von AfD-Bundespolitikern, die – wenn auch in verkürzter Form und aus dem Zusammenhang gerissen – den Eindruck erwecken, die Grenzsicherung mit scharfen Waffen sei vertretbar. Die Rechtslage hierbei ist eindeutig: Wer Weisungen der Bundespolizei zum Anhalten am Grenzübergang ignoriert, kann und muss gestoppt werden, aber mit situationsangemessenen und verhältnismäßigen Mitteln, wozu Schüsse im Normalfall nicht gehören. Eine Rückkehr zu der Art von Grenzsicherung, wie sie die DDR betrieben hat, kann es mit uns niemals geben. Wir stellen mit Befriedigung fest, dass es auch in der baden-württembergischen AfD in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheiten gibt.
Wir wenden uns zugleich in aller Schärfe gegen Darstellungen, die AfD wolle einen Schießbefehl an der Grenze. Sie sind Teil einer gegen uns gerichteten Kampagne, die vor keinen Verdrehungen und Verleumdungen mehr zurückschreckt und die von jenen politischen Kräften inszeniert wird, die angesichts der immer breiter werdenden Zustimmung zur Politik der AfD um ihre Macht und ihre vermeintliche „Deutungshoheit“ fürchten.
Lars Patrick Berg