Frage an Wolfgang Fandel von Wolf H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fandel,
in Hinblick auf die im März stattfindenden Landtagswahlen möchte ich den unzureichenden Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz beleuchten.
Daraus ergibt sich, dass Rheinland-Pfalz - wenn man von NRW absieht - das schlechteste Nichtraucherschutz-Gesetz Deutschlands hat.
In Deutschland sterben jedes Jahr weit über 100000 Menschen an den Folgen des Rauchens, zusätzlich noch Tausende, die dem Passivrauch ausgesetzt waren.
In Anbetracht dieser Darlegungen bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Halten Sie ein verbessertes Nichtraucherschutz-Gesetz in RLP für erforderlich?
2. Wären Sie für eine ausnahmslos rauchfreie Gastronomie wie in Bayern, wo das angedrohte Kneipensterben ausgeblieben ist?
3. Kinder und Jugendliche werden derzeit in RLP vor Tabakrauch nicht geschützt.
Zutritt für Kinder und Jugendliche in Raucherkneipen, Raucherräume, was in keinem anderen Bundesland möglich ist.
Zutritt für Kinder und Jugendliche in Bier-, Wein- und Festzelte und zu geschlossenen Veranstaltungen, wo geraucht werden darf.
Raucherlaubnis für Jugendliche in Jugendhilfe-Einrichtungen, obwohl diese noch nicht 18 Jahre alt sind.
Keine Landesregelung für rauchfreie Spielplätze.
Sind Sie dafür, all diese Ausnahmeregelungen bei einem neuen Gesetz entfallen zu lassen?
4. Da nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch kleinste Mengen an Tabakrauch bereits zu Krebs führen können, sind Sie dafür, dass auch an folgenden Orten, niemand gegen seinen Willen Tabakrauch ausgesetzt wird:
- Einrichtungen, die der Gesundheit und Erholung dienen und oft auch von besonders vielen Kindern frequentiert werden, wie Freizeitparks, Freibäder, Zoos, auch Außenbereiche von Saunen oder ähnliches
- Gewerbebetriebe (z.B. Frisör)
- Gewisse Außenbereiche wie von Haltestellen oder der Gastronomie
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hempel