Frage an Wolfgang Baasch von Gabriele N. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Baasch,
am 1.10.2012 bin ich nach 32 gesetzlich versicherten Arbeitsjahren Rentnerin geworden. Ich erhalte 931,41 € Rente inkl. Zusatzbeitrag für die freiwillige Krankenkasse.
Ich habe leider die Gestzgebung ( 2002 ???) verpasst, nach der ich in der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens 90 % vericherungspflichtig tätig gewesen sein muss. Da ich aber bis zu meinem 35jährigen Lebensalter etwa 19,5 Jahre und ab meinem 50zigsten Lebensjahr 13,5 Jahre versicherungspflichtig tätig gewesen bin, schaffte ich keine 90%. Das führte dazu, dass ich in der gesetzlichen Krankenkasse nur als freiwilliges Mitglied bleiben konnte. So gut so schön.
Nun wurde aber zur Berechnung meines monatlichen Beitrages noch die Hälfte ( nämlich bis zu einem Höchtssatz von 1900,-- € ) der Pension meines Mannes hinzu gerechnet.
Frage, was hat die Pension meines Mannes mit der Krankenkasse von mir zu tun? Ich bezahle jetzt 293,74 € Krankenkassenbeitrag pro Monat, belibt von meiner Rente nicht viel übrig.....
Wer denkt sich denn solche Sachen aus? Es ist doch kein Wunder, denn ich werde nicht die Einzige sein, dass die Krankenkassen sich im Plus befinden.
Ich frage Sie, ist es gerecht nach 32 Erwerbsjahren erst mit der freiwiliigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ( bei der man vorher ja ganz normales Mitglied war) und dann noch bei der Berechnung der Monatsbeiträge derart bestraft zu werden?
Was machen eigentlich die Menschen, die keine 32 Jahre arbeiten konnten oder können?
Mit freundlichen Grüßen
G.Nöther