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Wolf Rüdiger Fehrs
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Frage von Reiner R. •

Frage an Wolf Rüdiger Fehrs von Reiner R. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Hr. Fehrs,
Inwieweit ist von der CDU-Fraktion beabsichtigt in diesem Jahr, aufgrund der momentanen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Belastungen des Landeshaushalt sowie den Wegfall von Steuereinnahmen, auf die Diätenerhöhung zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Rehder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rehder,

die CDU-Landtagsfraktion plant nicht, sich für eine Änderung der Diätenanpassung einzusetzen. Der Landtag hat sich zu Beginn der Legislaturperiode mit der Reform des Abgeordnetengesetzes bewusst für ein automatisiertes Verfahren entschieden, in dessen Rahmen keine jährlichen Einzelfallentscheidungen über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung gefällt werden sollen. Mit der Reform wurden die Diäten an die Einkommensentwicklung in Schleswig-Holstein gekoppelt. Daraus ergeben sich einerseits Planungssicherheit für die Abgeordneten und andererseits werden die Diäten an den allgemeinen Wohlstand der Bevölkerung geknüpft.

Das bedeutet, dass in diesem Jahr zwar im Hinblick auf die Einkommensentwicklung von 2019 eine Steigerung der Diäten von ca. 2,5% zu erwarten ist. Im kommenden Jahr werden dann aber auch die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Folgen der Corona-Krise – so sie denn Auswirkungen auf die Lohnentwicklung in Schleswig-Holstein haben – im gleichen Maße spüren.

Die CDU-Landtagsfraktion befürwortet, wenn einzelne Abgeordnete freiwillig zugunsten von gemeinnützigen Zwecken ihre erhöhte Abgeordnetenentschädigung spenden möchten. Eine allgemeine Pflicht lehnt die CDU-Landtagsfraktion aber bereits deshalb ab, weil diese der Landesverfassung widersprechen würde.

In Art. 17 Abs. 3 heißt es dort:

„(3) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dieser Anspruch ist weder übertragbar, noch kann auf ihn verzichtet werden. Das Nähere regelt ein Gesetz."

Im Ergebnis hält die CDU-Landtagsfraktion deshalb an dem Ziel fest, die Abgeordnetenentschädigungen an die Besoldung von Richtern (R2) anzugleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf Rüdiger Fehr