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Frage von Andreas B. •

Frage an Wolf Klinz von Andreas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Klinz,

Meine Frage betrifft die steuerliche Behandlung von sogenannten Spin-offs bei Kapitalgesellschaften.
Und zwar wird dort meist ein Unternehmensteil abgespalten und an die Aktionäre verteilt oder an die Börse gebracht usw.was Sie wohl selbst wissen.
Nun will mir nicht in den Kopf,warum...

1.aus einem Unternehmen mit einem gewissen Marktwert, 2 oder mehr Unternehmen werden,die abzüglich der steuerlichen Belastung durch das BMF weniger wert sein sollen für den Eigentümer bzw.Aktionär.

2.Warum solch ein Spin-off rechtlich als Dividende behandelt wird.In der wissenschaftlichen Theorie lernt man,dass eine Dividende eine Gewinnausschüttung darstellt, die meist aus dem CF bezahlt wird.
Ein Spin-off hat meiner Meinung nach nichts mit CF zu tun,oder?

Die nächste Frage betrifft die Riester Rente.
Ich habe mir auch mal solch einen ""Rister-Plan" erstellen lassen um zu schauen inwieweit ich von der Finanzindustrie abgezockt werde,und siehe da,natürlich wurden die Kosten erst zum schluss erwähnt.
Meine Frage:

1.Warum begünstigt die Politik solch eine Pseudorente,bei der der Zinseszinslauf erst nach der kompletten Kostendeckung für die Finanzindustrie beginnt?
Was dann wiederrum implizieren müsste dass der Zinseszinslauf,der erst nach 5-7 Jahren beginnt,nicht effektiv ist?

Und durch die ca.150€ Prämie des Staates(die im übrigen sehr lächerlich ist) muss an anderer Stelle eingespart werden wobei wir beim Thema Abgeltungssteuer wären.
D.h.Wer effektiv und effizient mit Aktien(der günstigsten und effektivsten Form) spart wird bestraft während ineffiziente Finanzprodukte,bei denen die Fonds-und Finanzindustrie das große Geld macht, begünstigt wird?

nichts für ungut und mit freundlichem Gruss

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre Fragen zu steuerrechtlichen Regelungen bei Spin-Offs sowie zu verschiedenen Altersvorsorge-Produkten wie der Riester-Rente.

Zur Frage bezüglich Spin-Offs bei Kapitalgesellschaften:

Bei einem Spin-Off handelt es sich um die Ausgliederung eines Unternehmensteils als eigenständige Firma. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis, bzw. zumindest die Option, diese neuen Aktien zu einem günstigen Preis zu kaufen. Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch so kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen.

Zumeist erfolgt eine Ausgliederung dann, wenn der auszugliedernde Unternehmensteil strategisch nicht zum Unternehmen passt und besser als eigenständiges Unternehmen geführt werden kann. Durch Spin-Offs entstehen so Unternehmen die in der Regel zusammen mehr wert sind als zuvor. Ein prominentes Beispiel ist in diesem Fall die Ausgliederung von Lanxess bei Bayer.

Einem Unternehmen steht es ebenfalls grundsätzlich zu, statt einer Dividende in Bar auch eine Sachdividende zu zahlen. Laut dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (§ 58 Abs. 5) von 2002 kann die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Sachdividende beschließen wenn dies die Satzung erlaubt. Die zur Durchsetzung benötigte Mitwirkung der Aktionäre wird jedoch insbesondere in Deutschland allzuoft vermisst. Deshalb bin ich auch der Auffassung, dass etwas gegen die unterdurchschnittliche Beteiligung an Aktionärshauptversammlungen in Deutschland getan werden muss. Der Bundestag ist gerade dabei, hier Abhilfe zu schaffen, indem er durch das momentan diskutierte Risikobegrenzungsgesetz die Transparenz bei Investitionen stärkt. Zudem habe ich mich im Europäischen Parlament für die im Juni vergangenen Jahres verabschiedete Aktionärsrechtsrichtlinie, die u. a. grenzüberschreitende Abstimmungen möglich macht, eingesetzt.

Bis Ende 2006 haben sich die Finanzbehörden nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStR) gerichtet und sind bei einer Abspaltung von einer Sachausschüttung ausgegangen. Dies erklärt auch warum ein Spin-Off rechtlich als Dividende verstanden wird.
Es gibt hierfür zwei theoretische Begründungsansätze: Eine Auffassung geht davon aus, dass die "Spaltungsmasse" an die Anteilseigner ausgekehrt wird, die diese dann in die das Vermögen aufnehmende Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen einlegen. Nach einer anderen Auffassung erwirbt die übertragende Gesellschaft in einem ersten Schritt die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft und kehrt diese in einem zweiten Schritt an die Anteilseigner aus.

Das Umwandlungssteuergesetz wurde allerdings durch Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) novelliert, und man ist vom oben genannten Grundsatz abgewichen.
Seitdem wird im Grundsatz von einer Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft zum gemeinen Wert ausgegangen. Wenn auch dieser
Grundsatz für Abspaltungen und Aufspaltungen gleichermaßen gilt, ist dies für Abspaltungen nicht ganz zweifelsfrei, da bei einer Abspaltung - im Gegensatz zu einer Aufspaltung - die übertragende Körperschaft weiterhin existent bleibt.

Zur Frage bezüglich der Riester-Rente:

Zur Beantwortung Ihrer Frage muss zunächst einmal zwischen verschiedenen Modellen und Bereichen unterschieden werden: Wird beim Konto- oder Investmentsparen geriestert, so werden alle eingezahlten Beiträge direkt in die Zinsen- und Zinseszinsenkalkulation mit einbezogen. Lediglich beim Riestern über Versicherungen kann es sein, dass Zinseszinsen erst nach 1-2 Jahren, d.h. nach Deckung sämtlicher Vertriebskosten, anfallen.

Darüber hinaus ist anzubringen, dass die staatliche Förderquote bei der Riester-Rente je nach Familienstand und Einkommen mehr als 90 Prozent betragen kann.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Riester-Rente ab 2005 durch Einführung eines Dauerzulagenantrags und der Möglichkeit einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent deutlich verbessert.

Damit steht den Bürgern in ihrer Berufsphase mehr Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung. Die Steuerpflicht wird in einen Zeitraum verlagert, in dem die Alterseinkünfte den Betroffenen tatsächlich zufließen und in dem die persönlichen Steuersätze in der Regel deutlich niedriger sind als während des Berufslebens.

Allgemein aber gilt: Je früher man mit der privaten Altersvorsorge beginnt, desto geringer können die Sparbeiträge sein, denn in der langen Ansparphase kommt durch den Zinseszinseffekt auch mit kleinen Beträgen ein beträchtliches Kapital zusammen. Je näher jedoch das Rentenalter ist, desto höher sollten einerseits die Investitionen in den Aufbau der Zusatzrente und desto sicherer sollten andererseits die Anlageprodukte sein. Denn mögliche Verluste lassen sich in relativ kurzen Ansparphasen nur schwer ausgleichen. Unabhängig vom Alter gilt: Nur wer bereit ist, für eine mögliche höhere Rendite auch ein höheres Risiko einzugehen, sollte Aktien, Aktienfonds oder eine fondsgebundene Lebensversicherung als Anlageform in Erwägung ziehen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolf Klinz