Frage an Winfried Seitz von Robert S. bezüglich Recht
Problematik: Scientology / Dianetik
Diese Organisation macht sich in Baden-Württemberg verstärkt in Unternehmen und Behörden breit. Wie weit kann verhindert werden das Ministerien, Behörden, Justiz und Polizei von der Unterwanderung durch Scientologen verschont bleiben.
In Unternehmen und Banken, Immobilienbranche und bei den Freien Berufen haben diese Wirrköpfe regen Zulauf gefunden.
Können Firmen in einer schwarzen Liste erfasst werden. Damit gäbe es einen Persilschein für unbelastete Unternehmen.
Sehr geehrter Herr Schmitt,
in Baden-Württemberg herrscht Religionsfreiheit. Die Mitgliedschaft bei Scientology allein kann also kein Grund sein, schwarze Listen o. ä. zu veröffentlichen. Erst wenn eindeutig gesetzwidrige Tatbestände festgestellt werden können, wie z.B. Korruption o. ä., kann und muss gehandelt werden. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: ich selbst bin katholischer Kirchengemeinderat und in keiner Weise mit Scientology verbunden.
Mit freundlichen Grüßen,
Winfried Seitz